Grundlagen & Insolvenzrecht
Überschuldung einer GmbH einfach erklärt
Autor / fachlich geprüft von Dr. iur. Harald A. Schmidt
Veröffentlicht am 15. Dezember 2025 · Zuletzt aktualisiert am 17. April 2026 · Lesezeit 5 Minuten
Überschuldung betrifft die Vermögenslage. Entscheidend ist neben der rechnerischen Betrachtung die Fortbestehensprognose.
Zwei Ebenen
Zunächst wird rechnerisch geprüft, ob die Verbindlichkeiten das Vermögen übersteigen. Diese Betrachtung allein genügt jedoch nicht.
Hinzu kommt die Fortbestehensprognose: Ist auf Basis einer belastbaren Planung davon auszugehen, dass das Unternehmen seine Zahlungsfähigkeit im Prognosezeitraum aufrechterhalten kann?
Warum die Prognose so wichtig ist
Eine positive, sorgfältig erstellte Fortbestehensprognose kann den Unterschied machen. Sie muss allerdings nachvollziehbar, dokumentiert und realistisch sein – nicht wohlwollend gerechnet.
Was jetzt sinnvoll ist
Aktuelle Zahlen herstellen, Planung aufsetzen, Annahmen dokumentieren und die Ergebnisse ehrlich beurteilen. Auf dieser Grundlage lassen sich Entscheidungen treffen, die auch später standhalten.
Häufige Fragen zu diesem Thema
- Ist jede Überschuldung sofort ein Insolvenzgrund?
- Maßgeblich ist die Gesamtbetrachtung aus rechnerischer Überschuldung und Fortbestehensprognose. Die Beurteilung erfolgt einzelfallbezogen.
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Fachliche Prüfung: Dr. iur. Harald A. Schmidt – Unternehmenskrisen, Restrukturierung, Insolvenzbegleitung. Zuletzt aktualisiert am 17. April 2026.
Hinweis: Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick zum österreichischen Rechts- und Wirtschaftskontext und stellt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung dar. Die Beurteilung eines Einzelfalls erfordert eine Prüfung der konkreten Umstände; bei komplexen rechtlichen Fragen ist gegebenenfalls zusätzliche anwaltliche Beratung erforderlich.
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