Konkurs & Insolvenzverfahren
Sanierungsverfahren oder Konkurs?
Autor / fachlich geprüft von Dr. iur. Harald A. Schmidt
Veröffentlicht am 26. Mai 2026 · Zuletzt aktualisiert am 02. August 2026 · Lesezeit 6 Minuten
Das Sanierungsverfahren zielt auf Fortführung, der Konkurs in der Regel auf Verwertung. Welcher Weg realistisch ist, entscheidet die operative Tragfähigkeit des Unternehmens.
Der wesentliche Unterschied
Im Sanierungsverfahren bleibt das Unternehmen bestehen und bietet den Gläubigern eine Quote an. Im Konkurs steht in der Regel die Verwertung des Vermögens und die Verteilung an die Gläubiger im Vordergrund.
Woran sich die Entscheidung orientiert
Ausschlaggebend ist, ob das Unternehmen nach der Bereinigung der Altlasten operativ tragfähig ist: Gibt es ein funktionierendes Geschäftsmodell, Aufträge, Deckungsbeiträge und die Finanzierung der Quote?
- Ist das operative Geschäft nach Restrukturierung profitabel?
- Kann die angebotene Quote realistisch erfüllt werden?
- Sind Schlüsselkunden, Lieferanten und Mitarbeiter zu halten?
- Wie ist der Zeitdruck durch laufende Verfahren?
Auch ein geordneter Konkurs ist ein Ergebnis
Wenn Fortführung nicht mehr sinnvoll ist, schafft ein geordnetes Vorgehen Klarheit und begrenzt Folgeschäden – für das Unternehmen wie für die handelnden Personen.
Häufige Fragen zu diesem Thema
- Kann ein Sanierungsverfahren in einen Konkurs übergehen?
- Ja. Wird die Sanierung nicht erfüllt oder erweist sie sich als nicht tragfähig, kann das Verfahren als Konkursverfahren fortgeführt werden.
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Fachliche Prüfung: Dr. iur. Harald A. Schmidt – Unternehmenskrisen, Restrukturierung, Insolvenzbegleitung. Zuletzt aktualisiert am 02. August 2026.
Hinweis: Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick zum österreichischen Rechts- und Wirtschaftskontext und stellt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung dar. Die Beurteilung eines Einzelfalls erfordert eine Prüfung der konkreten Umstände; bei komplexen rechtlichen Fragen ist gegebenenfalls zusätzliche anwaltliche Beratung erforderlich.
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