Geschäftsführung & Unternehmensverkauf
Externer Geschäftsführer in der Unternehmenskrise – wann ist das sinnvoll?
Autor / fachlich geprüft von Dr. iur. Harald A. Schmidt
Veröffentlicht am 29. Dezember 2025 · Zuletzt aktualisiert am 10. Februar 2026 · Lesezeit 7 Minuten
Ein externer Geschäftsführer kann in Krisensituationen frischen Blick, Erfahrung und Verhandlungsstärke einbringen, ist aber kein Allheilmittel für jedes Unternehmen.
Kurze Antwort
Ein externer Geschäftsführer ist dann sinnvoll, wenn dem bestehenden Management die Erfahrung, die zeitlichen Kapazitäten oder die notwendige Distanz zur Situation fehlen, um eine Krise strukturiert zu bearbeiten. Er bringt oft spezialisiertes Know-how in Sanierung, Verhandlungen mit Gläubigern und Restrukturierung mit. Die Entscheidung dafür hängt stark von der individuellen Ausgangslage des Unternehmens ab.
Kurz erklärt
- Externe Geschäftsführer bringen oft spezifische Sanierungserfahrung mit
- Sie können neutraler mit Gläubigern und Banken verhandeln
- Die Einsetzung erfolgt meist befristet und zielorientiert
- Wichtig ist eine klare Abgrenzung von Aufgaben und Befugnissen
- Kosten und Nutzen sollten vor der Einsetzung realistisch abgewogen werden
Wann ein externer Geschäftsführer in der Krise infrage kommt
In vielen Unternehmenskrisen zeigt sich, dass dem bestehenden Management zwar operatives Fachwissen, jedoch die spezifische Erfahrung im Umgang mit Zahlungsunfähigkeit, Verhandlungen mit Gläubigern oder Sanierungsverfahren fehlt. In solchen Fällen kann ein externer Geschäftsführer eingesetzt werden, um gezielt Struktur in die Krisenbewältigung zu bringen.
Ein externer Geschäftsführer wird häufig dann sinnvoll, wenn zusätzlich zur fachlichen Kompetenz auch eine gewisse emotionale Distanz zur Situation gefragt ist – etwa wenn familiäre oder langjährige Geschäftsbeziehungen schwierige Entscheidungen erschweren.
Vorteile einer externen Geschäftsführung in der Krise
Ein zentraler Vorteil liegt in der Erfahrung: Externe Geschäftsführer haben häufig bereits mehrere Krisensituationen begleitet und kennen typische Handlungsmuster, etwa im Umgang mit dem Finanzamt, der ÖGK oder Banken. Dadurch lassen sich Verhandlungen oft strukturierter und zielgerichteter führen.
Zudem bringt eine externe Person häufig eine neutralere Perspektive mit, was insbesondere bei schwierigen Entscheidungen wie Personalabbau, Standortschließungen oder der Aufgabe unrentabler Geschäftsbereiche hilfreich sein kann.
- Erfahrung im Umgang mit Gläubigern, Finanzamt und ÖGK
- Neutralere Distanz zu emotional belasteten Entscheidungen
- Klarer Fokus auf definierte Sanierungsziele
- Oft zeitlich befristeter, ergebnisorientierter Einsatz
Worauf bei der Auswahl geachtet werden sollte
Nicht jede externe Person eignet sich automatisch für jede Krisensituation. Wichtig ist, dass Erfahrung mit der jeweiligen Branche sowie mit vergleichbaren Unternehmensgrößen vorhanden ist. Auch die Klärung von Aufgaben, Befugnissen und Verantwortlichkeiten sollte vor Amtsantritt eindeutig geregelt werden.
Da mit der Bestellung zum Geschäftsführer auch die gesetzlichen Pflichten und potenziellen Haftungsrisiken übergehen, sollte die Zusammenarbeit vertraglich klar strukturiert und die Erwartungen realistisch abgesteckt sein.
| Aspekt | Interne Geschäftsführung | Externe Geschäftsführung |
|---|---|---|
| Branchenkenntnis | meist sehr hoch | muss individuell aufgebaut werden |
| Krisenerfahrung | oft begrenzt | häufig spezialisiert vorhanden |
| Emotionale Distanz | geringer | in der Regel höher |
| Zeitliche Bindung | unbefristet | häufig befristet, zielorientiert |
Rechtliche Rahmenbedingungen berücksichtigen
Auch ein externer Geschäftsführer übernimmt mit der formellen Bestellung sämtliche gesetzlichen Pflichten einer Geschäftsführung, einschließlich der Verantwortung zur Krisenfrüherkennung. Eine informelle Beratertätigkeit ohne formelle Bestellung ist rechtlich klar von einer tatsächlichen Geschäftsführerfunktion zu unterscheiden.
Je nach Ausgangslage kann es sinnvoll sein, die Zusammenarbeit zunächst in beratender Funktion zu beginnen, bevor eine formelle Bestellung erfolgt. Die konkrete Ausgestaltung ist individuell zu prüfen und sollte rechtlich sauber dokumentiert werden.
Praxisbeispiel
Beispiel aus der Praxis: Gastronomiebetrieb mit Liquiditätsproblemen
Ein Gastronomiebetrieb mit mehreren Standorten geriet durch gestiegene Kosten und rückläufige Umsätze in eine angespannte Liquiditätslage. Die bestehende Geschäftsführung entschied sich, für einen begrenzten Zeitraum einen externen Geschäftsführer mit Sanierungserfahrung einzusetzen.
Dieser übernahm die Verhandlungen mit den wichtigsten Gläubigern und erarbeitete gemeinsam mit dem Team einen strukturierten Maßnahmenplan zur Kostenreduktion. Wie sich die Lage langfristig entwickelt, hing von zahlreichen weiteren, individuellen Faktoren ab.
Anonymisiertes, verallgemeinertes Beispiel zur Veranschaulichung. Jeder Fall ist individuell zu beurteilen.
Was sollten Sie jetzt tun?
- 01Klären, ob interne Kompetenzen für die Krisenbewältigung ausreichen
- 02Erfahrung und Referenzen möglicher externer Geschäftsführer prüfen
- 03Aufgaben, Befugnisse und Vergütung vertraglich klar regeln
- 04Rechtliche Rahmenbedingungen der Bestellung dokumentieren
- 05Externe Beratung zur Einschätzung der Gesamtsituation einholen
Häufige Fragen zu diesem Thema
- Ist ein externer Geschäftsführer immer die bessere Lösung in der Krise?
- Nicht zwingend. Ob ein externer Geschäftsführer sinnvoll ist, hängt von der individuellen Situation, den vorhandenen internen Kompetenzen und der Art der Krise ab.
- Wie lange bleibt ein externer Geschäftsführer üblicherweise im Unternehmen?
- Der Einsatz ist häufig zeitlich befristet und an bestimmte Sanierungsziele geknüpft, kann aber je nach Ausgangslage unterschiedlich lange dauern.
- Haftet ein externer Geschäftsführer anders als ein interner?
- Grundsätzlich gelten für externe Geschäftsführer dieselben gesetzlichen Pflichten und Haftungsgrundsätze wie für interne. Die konkrete Situation ist individuell zu prüfen.
- Kann ein externer Geschäftsführer auch nur beratend tätig sein?
- Ja, eine rein beratende Tätigkeit ohne formelle Bestellung ist möglich und rechtlich klar von einer tatsächlichen Geschäftsführerfunktion zu unterscheiden.
- Was kostet die Einsetzung eines externen Geschäftsführers?
- Die Kosten variieren stark je nach Erfahrung, Umfang der Tätigkeit und Dauer des Einsatzes. Eine pauschale Aussage ist nicht seriös möglich.
Fazit
Ein externer Geschäftsführer kann in der Unternehmenskrise wertvolle Erfahrung und Struktur einbringen, ersetzt jedoch keine grundlegende Analyse der wirtschaftlichen Lage. Die Entscheidung sollte stets auf die individuelle Situation des Unternehmens abgestimmt werden.
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Quellen & weiterführende Informationen
Fachliche Prüfung: Dr. iur. Harald A. Schmidt – Unternehmenskrisen, Restrukturierung, Insolvenzbegleitung. Zuletzt aktualisiert am 10. Februar 2026.
Hinweis: Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick zum österreichischen Rechts- und Wirtschaftskontext und stellt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung dar. Die Beurteilung eines Einzelfalls erfordert eine Prüfung der konkreten Umstände; bei komplexen rechtlichen Fragen ist gegebenenfalls zusätzliche anwaltliche Beratung erforderlich.
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