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INSOLVENZPILOT – Unternehmenssanierung & Insolvenzbegleitung

Geschäftsführung & Haftung

Haftet der Geschäftsführer persönlich?

Autor / fachlich geprüft von Dr. iur. Harald A. Schmidt
Veröffentlicht am 06. Juni 2026 · Zuletzt aktualisiert am 24. August 2026 · Lesezeit 5 Minuten

Persönliche Haftung ist kein Automatismus, aber auch kein Ausschluss. Entscheidend sind Sonderkonstellationen wie Bürgschaften, Abgaben und Pflichtverletzungen.

Der Grundsatz

Die GmbH haftet mit ihrem Gesellschaftsvermögen. Für Verbindlichkeiten der Gesellschaft haftet der Geschäftsführer grundsätzlich nicht persönlich.

Typische Ausnahmen

In der Praxis entstehen persönliche Themen meist aus konkreten Konstellationen:

  • Persönliche Bürgschaften oder Garantien gegenüber Banken und Leasinggebern
  • Abgabenrechtliche Verantwortung, insbesondere bei nicht abgeführten Beträgen
  • Verletzung von Pflichten im zeitlichen Umfeld der Insolvenzreife
  • Gesellschafterdarlehen und Verrechnungskonten

Wie sich Risiken reduzieren lassen

Frühzeitige Klarheit über die wirtschaftliche Lage, dokumentierte Entscheidungen und ein strukturierter Umgang mit Zahlungen sind die wirksamsten Maßnahmen. Eine individuelle Beurteilung ersetzt dieser Beitrag nicht.

Häufige Fragen zu diesem Thema

Kann ich als Geschäftsführer zurücktreten, um Risiken zu vermeiden?
Ein Rücktritt beseitigt bereits entstandene Verantwortung nicht. Ob und wann er sinnvoll ist, sollte individuell geprüft werden.

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Fachliche Prüfung: Dr. iur. Harald A. Schmidt Unternehmenskrisen, Restrukturierung, Insolvenzbegleitung. Zuletzt aktualisiert am 24. August 2026.

Hinweis: Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick zum österreichischen Rechts- und Wirtschaftskontext und stellt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung dar. Die Beurteilung eines Einzelfalls erfordert eine Prüfung der konkreten Umstände; bei komplexen rechtlichen Fragen ist gegebenenfalls zusätzliche anwaltliche Beratung erforderlich.

Nächster Schritt

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