Geschäftsführung & Haftung
Wann haftet ein Geschäftsführer für ÖGK-Beiträge?
Autor / fachlich geprüft von Dr. iur. Harald A. Schmidt
Veröffentlicht am 09. Juni 2026 · Zuletzt aktualisiert am 24. August 2026 · Lesezeit 7 Minuten
Nicht abgeführte Sozialversicherungsbeiträge können unter bestimmten Voraussetzungen zu einer persönlichen Haftung des Geschäftsführers gegenüber der ÖGK führen.
Kurze Antwort
Die Geschäftsführer Haftung ÖGK betreffend kann entstehen, wenn fällige Sozialversicherungsbeiträge trotz vorhandener Mittel nicht ordnungsgemäß abgeführt wurden. Insbesondere der Arbeitnehmeranteil wird ähnlich wie die Lohnsteuer als besonders sensibel behandelt. Ob eine konkrete Haftung besteht, hängt von der individuellen Mittelverwendung und den Umständen der jeweiligen Krise ab.
Kurz erklärt
- ÖGK-Beiträge setzen sich aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil zusammen.
- Der Arbeitnehmeranteil wird häufig besonders streng betrachtet.
- Eine Haftung setzt in der Regel eine schuldhafte Pflichtverletzung voraus.
- Rückstände sollten frühzeitig gegenüber der ÖGK offengelegt werden.
- Eine geordnete Zahlungsstrategie kann Haftungsrisiken reduzieren.
Grundlagen der Haftung gegenüber der ÖGK
Sozialversicherungsbeiträge sind laufend fällige Verpflichtungen, die aus dem Arbeitgeber- und dem Arbeitnehmeranteil bestehen. Die Geschäftsführer Haftung ÖGK betreffend rückt vor allem dann in den Fokus, wenn diese Beiträge trotz vorhandener liquider Mittel nicht ordnungsgemäß abgeführt wurden.
Wie bei anderen Abgaben gilt auch hier, dass eine bloße Nichtzahlung allein noch keine automatische persönliche Haftung des Geschäftsführers auslöst, sondern eine schuldhafte Pflichtverletzung im Zusammenhang mit der Mittelverwendung hinzutreten muss.
Besonderheit Arbeitnehmeranteil
Der Arbeitnehmeranteil an den Sozialversicherungsbeiträgen wird vom Bruttolohn der Beschäftigten einbehalten und ist an die ÖGK abzuführen. Da es sich hierbei um treuhänderisch verwaltete Beträge handelt, wird eine Nichtabfuhr in der Praxis besonders kritisch beurteilt.
- Arbeitnehmeranteil als treuhänderisch einbehaltener Betrag
- Arbeitgeberanteil als eigenständige Verbindlichkeit der GmbH
- Meldepflichten gegenüber der ÖGK
- Auswirkungen auf Beschäftigte bei Nichtabfuhr
Umgang mit bestehenden Beitragsrückständen
Bei bestehenden Rückständen empfiehlt sich in der Regel eine frühzeitige und offene Kommunikation mit der ÖGK. Je nach Situation können Zahlungsvereinbarungen oder Ratenzahlungen in Betracht kommen, die eine weitere Eskalation vermeiden helfen.
Wichtig ist zudem, alle relevanten Meldungen fristgerecht vorzunehmen, da fehlende oder verspätete Meldungen die Situation zusätzlich verschärfen können.
Zusammenspiel mit anderen Gläubigern
Wie beim Finanzamt spielt auch bei der ÖGK der Gedanke der Gleichbehandlung der Gläubiger eine wichtige Rolle. Werden andere Verbindlichkeiten bevorzugt beglichen, während Beiträge gegenüber der ÖGK dauerhaft offenbleiben, kann dies im Rahmen einer Haftungsprüfung relevant werden.
Eine nachvollziehbare Dokumentation der jeweiligen Zahlungsentscheidungen unterstützt auch hier eine spätere Klärung der Sachlage.
Praxisbeispiel
Beispiel aus der Beratungspraxis
Ein Dienstleistungsunternehmen mit mehreren Mitarbeitern geriet durch saisonale Umsatzschwankungen unter Liquiditätsdruck und konnte Beiträge zeitweise nur teilweise abführen. Der Geschäftsführer entschied sich, frühzeitig eine strukturierte Übersicht der Verbindlichkeiten erstellen zu lassen.
Auf dieser Basis wurde das weitere Vorgehen gegenüber der ÖGK abgestimmt, wobei der konkrete Verlauf von der weiteren wirtschaftlichen Entwicklung abhing.
Anonymisiertes, verallgemeinertes Beispiel zur Veranschaulichung. Jeder Fall ist individuell zu beurteilen.
Was sollten Sie jetzt tun?
- 01Beitragsrückstände gegenüber der ÖGK vollständig erfassen.
- 02Meldungen fristgerecht und vollständig vornehmen.
- 03Frühzeitig Kontakt zur ÖGK aufnehmen.
- 04Zahlungsentscheidungen zwischen Gläubigern dokumentieren.
- 05Individuelle Haftungsfrage fachlich prüfen lassen.
Häufige Fragen zu diesem Thema
- Haftet der Geschäftsführer automatisch für ÖGK-Rückstände?
- Nein, eine Haftung setzt in der Regel eine schuldhafte Pflichtverletzung im Zusammenhang mit der Beitragsabfuhr voraus.
- Warum gilt der Arbeitnehmeranteil als besonders sensibel?
- Er wird treuhänderisch für die Beschäftigten einbehalten, weshalb eine Nichtabfuhr besonders kritisch betrachtet wird.
- Kann mit der ÖGK eine Ratenzahlung vereinbart werden?
- In bestimmten Fällen sind Zahlungsvereinbarungen möglich, dies ist im Einzelfall mit der ÖGK abzuklären.
- Was passiert bei verspäteten Meldungen an die ÖGK?
- Verspätete oder fehlende Meldungen können die Situation zusätzlich verschärfen und sollten vermieden werden.
- Spielt die Gleichbehandlung der Gläubiger auch bei der ÖGK eine Rolle?
- Ja, eine bevorzugte Befriedigung anderer Gläubiger zulasten der ÖGK kann im Rahmen einer Haftungsprüfung relevant werden.
- Wie kann ich mein persönliches Risiko einschätzen lassen?
- Eine strukturierte Aufbereitung der Zahlungsflüsse und eine fachliche Beratung helfen, die individuelle Situation einzuschätzen.
Fazit
Nicht abgeführte ÖGK-Beiträge können unter bestimmten Voraussetzungen zu einer persönlichen Haftung des Geschäftsführers führen. Eine frühzeitige, transparente Kommunikation mit der ÖGK und eine nachvollziehbare Dokumentation der Zahlungsentscheidungen sind wichtige Bausteine zur Risikominimierung.
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Quellen & weiterführende Informationen
Fachliche Prüfung: Dr. iur. Harald A. Schmidt – Unternehmenskrisen, Restrukturierung, Insolvenzbegleitung. Zuletzt aktualisiert am 24. August 2026.
Hinweis: Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick zum österreichischen Rechts- und Wirtschaftskontext und stellt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung dar. Die Beurteilung eines Einzelfalls erfordert eine Prüfung der konkreten Umstände; bei komplexen rechtlichen Fragen ist gegebenenfalls zusätzliche anwaltliche Beratung erforderlich.
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