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INSOLVENZPILOT – Unternehmenssanierung & Insolvenzbegleitung

Geschäftsführung & Haftung

Wann muss ein Geschäftsführer Insolvenz anmelden?

Autor / fachlich geprüft von Dr. iur. Harald A. Schmidt
Veröffentlicht am 23. März 2026 · Zuletzt aktualisiert am 17. Juli 2026 · Lesezeit 5 Minuten

Sobald ein Insolvenzgrund vorliegt, gelten für Geschäftsführer kurze Fristen. Der Beitrag erklärt, welche Umstände die Antragspflicht auslösen und wie sich Geschäftsführer strukturiert vorbereiten.

Auslöser der Antragspflicht

Die Antragspflicht knüpft an das Vorliegen eines Insolvenzgrundes an: Zahlungsunfähigkeit oder – bei bestimmten Gesellschaftsformen – Überschuldung. Beides ist wirtschaftlich zu prüfen, nicht nach Bauchgefühl zu beurteilen.

Wird ein Insolvenzgrund festgestellt, ist ohne schuldhaftes Zögern zu handeln. Ernsthafte, aussichtsreiche Sanierungsbemühungen können in diesem Zeitfenster relevant sein – sie müssen aber belegbar sein.

Warum Dokumentation entscheidend ist

Später wird beurteilt, was die Geschäftsführung wann wusste und welche Maßnahmen sie gesetzt hat. Eine nachvollziehbare Liquiditätsplanung, dokumentierte Gespräche mit Banken und Gläubigern sowie festgehaltene Entscheidungen schaffen Klarheit.

Wie eine strukturierte Vorbereitung aussieht

Wir erfassen mit Ihnen die Ausgangslage, ordnen Fristen und Risiken und halten fest, welche Optionen bestehen. Auf dieser Basis lässt sich entscheiden, ob eine Sanierung realistisch ist oder ein Verfahren vorbereitet werden sollte.

Häufige Fragen zu diesem Thema

Was passiert bei verspäteter Antragstellung?
Eine verspätete Antragstellung kann zivil- und abgabenrechtliche Folgen für die Geschäftsführung haben. Die Beurteilung ist stets einzelfallbezogen.

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Fachliche Prüfung: Dr. iur. Harald A. Schmidt Unternehmenskrisen, Restrukturierung, Insolvenzbegleitung. Zuletzt aktualisiert am 17. Juli 2026.

Hinweis: Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick zum österreichischen Rechts- und Wirtschaftskontext und stellt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung dar. Die Beurteilung eines Einzelfalls erfordert eine Prüfung der konkreten Umstände; bei komplexen rechtlichen Fragen ist gegebenenfalls zusätzliche anwaltliche Beratung erforderlich.

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