Sanierungsverfahren
Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung – einfach erklärt
Autor / fachlich geprüft von Dr. iur. Harald A. Schmidt
Veröffentlicht am 18. April 2026 · Zuletzt aktualisiert am 23. Juni 2026 · Lesezeit 7 Minuten
Das Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung ist eine Variante des österreichischen Insolvenzverfahrens, bei der ein Insolvenzverwalter die Geschäftsführung übernimmt. Der Beitrag erklärt Ablauf und Voraussetzungen.
Kurze Antwort
Ein Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung ist ein gerichtliches Insolvenzverfahren, bei dem ein Insolvenzverwalter die Führung des schuldnerischen Unternehmens übernimmt, während gleichzeitig ein Sanierungsplan mit einer Mindestquote von in der Regel 20 Prozent angestrebt wird. Diese Variante kommt oft infrage, wenn die Voraussetzungen für eine Eigenverwaltung nicht erfüllt sind. Ziel bleibt weiterhin die Fortführung des Unternehmens statt dessen Zerschlagung.
Kurz erklärt
- Ein Insolvenzverwalter übernimmt die operative Führung des Unternehmens.
- Die bisherige Geschäftsführung wird von wesentlichen Entscheidungen entbunden.
- Angestrebt wird ein Sanierungsplan mit gesetzlich vorgesehener Mindestquote.
- Diese Variante kommt häufig infrage, wenn Eigenverwaltung nicht möglich ist.
- Auch hier bleibt das Ziel die Fortführung des Unternehmens, wenn wirtschaftlich tragfähig.
Was ist ein Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung?
Beim Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung übernimmt ein gerichtlich bestellter Insolvenzverwalter die Führung des Unternehmens. Die bisherige Geschäftsführung verliert weitgehend die Entscheidungsbefugnis über das operative Geschäft, bleibt aber in der Regel als Ansprechpartner für Informationen und die Zusammenarbeit mit dem Insolvenzverwalter eingebunden.
Trotz des Verlusts der operativen Führung bleibt auch bei dieser Verfahrensvariante das Ziel bestehen, das Unternehmen möglichst fortzuführen, sofern eine wirtschaftlich tragfähige Perspektive besteht. Grundlage dafür ist wiederum ein Sanierungsplan mit einer Mindestquote für die Gläubiger.
Wann kommt diese Variante infrage?
Ein Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung wird häufig dann gewählt, wenn die formalen Voraussetzungen für die Eigenverwaltung nicht erfüllt sind – etwa weil die angebotene Quote niedriger ausfällt oder Zweifel an der ordnungsgemäßen bisherigen Unternehmensführung bestehen. Auch wenn ein Unternehmen den erhöhten Aufwand einer Eigenverwaltung nicht leisten kann, ist diese Variante oft der gangbare Weg.
Die Entscheidung, welche Verfahrensart beantragt wird, sollte auf einer realistischen Einschätzung der eigenen Möglichkeiten beruhen. Auch ohne Eigenverwaltung bestehen für Unternehmen relevante Chancen zur Fortführung, wenn wirtschaftliche Substanz vorhanden ist.
- Voraussetzungen für Eigenverwaltung sind nicht erfüllt
- Angebotene Quote liegt unter der für Eigenverwaltung erforderlichen Schwelle
- Erhöhter organisatorischer Aufwand der Eigenverwaltung ist nicht leistbar
- Zweifel an bisheriger Geschäftsführung bestehen
Ablauf und Rolle des Insolvenzverwalters
Nach Eröffnung des Verfahrens übernimmt der Insolvenzverwalter die Verwaltung des Unternehmensvermögens und trifft die wesentlichen unternehmerischen Entscheidungen. Er prüft dabei laufend, ob eine Fortführung wirtschaftlich sinnvoll ist, und arbeitet gemeinsam mit dem Unternehmen an der Umsetzung des Sanierungsplans.
Für die bisherige Geschäftsführung bedeutet dies eine veränderte Rolle: Statt eigenständiger Entscheidungen steht die Zusammenarbeit mit dem Insolvenzverwalter und die Bereitstellung notwendiger Informationen im Vordergrund. Diese Umstellung wird von vielen Unternehmern zunächst als Einschnitt erlebt, kann aber die Fortführungschancen erhöhen.
Bedeutung der Mindestquote
Ein zentrales Element ist die im Sanierungsplan festgelegte Mindestquote, die den Gläubigern angeboten wird. Diese Quote muss realistisch kalkuliert und finanzierbar sein, da sie die Grundlage für die Zustimmung der Gläubiger bildet. Bei einem Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung gilt hierfür eine gesetzlich vorgesehene Mindestschwelle.
Wird die vereinbarte Quote nach Bestätigung des Plans nicht erfüllt, drohen dem Unternehmen weitere rechtliche Konsequenzen. Eine sorgfältige, konservative Kalkulation der Quote ist deshalb entscheidend für den langfristigen Erfolg der Sanierung.
Praxisbeispiel
Beispiel aus der Praxis
Ein Gastronomiebetrieb in Wien geriet nach mehreren wirtschaftlich schwierigen Jahren in eine ernste Krise. Da eine Eigenverwaltung aufgrund der angespannten Ausgangslage nicht realistisch erschien, wurde gemeinsam mit fachlicher Beratung die Vorbereitung eines Sanierungsverfahrens ohne Eigenverwaltung geprüft.
Der Insolvenzverwalter übernahm nach Verfahrenseröffnung die Führung der laufenden Geschäfte, während gemeinsam an einem tragfähigen Sanierungsplan gearbeitet wurde. Der weitere Ausgang hing von der Zustimmung der Gläubiger und der Umsetzbarkeit der geplanten Quote ab.
Anonymisiertes, verallgemeinertes Beispiel zur Veranschaulichung. Jeder Fall ist individuell zu beurteilen.
Was sollten Sie jetzt tun?
- 01Wirtschaftliche Situation realistisch und vollständig darstellen
- 02Prüfen, ob Eigenverwaltung oder Verfahren ohne Eigenverwaltung passender ist
- 03Mindestquote sorgfältig kalkulieren
- 04Fachliche Beratung zur Antragstellung einholen
- 05Zusammenarbeit mit dem künftigen Insolvenzverwalter frühzeitig einplanen
Häufige Fragen zu diesem Thema
- Wer führt das Unternehmen bei einem Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung?
- Die operative Führung übernimmt ein gerichtlich bestellter Insolvenzverwalter, der eng mit dem Unternehmen zusammenarbeitet.
- Welche Mindestquote gilt bei dieser Verfahrensvariante?
- Es gilt eine gesetzlich vorgesehene Mindestquote, deren genaue Höhe im Einzelfall zu prüfen ist.
- Kann das Unternehmen trotzdem fortgeführt werden?
- Ja, auch ohne Eigenverwaltung bleibt die Fortführung des Unternehmens ein zentrales Ziel, sofern eine tragfähige wirtschaftliche Perspektive besteht.
- Was passiert mit der bisherigen Geschäftsführung?
- Sie verliert weitgehend die operative Entscheidungsbefugnis, bleibt aber häufig als Ansprechpartner für den Insolvenzverwalter eingebunden.
- Kann später zur Eigenverwaltung gewechselt werden?
- Dies ist im Einzelfall zu prüfen und hängt von der konkreten Verfahrenslage sowie den gesetzlichen Voraussetzungen ab.
- Was passiert, wenn die Quote nicht erfüllt wird?
- Wird die vereinbarte Quote nicht eingehalten, können weitere rechtliche Konsequenzen drohen; die genaue Situation ist individuell zu prüfen.
Fazit
Auch ohne Eigenverwaltung bietet das Sanierungsverfahren Unternehmen die Chance auf Fortführung, wenn eine wirtschaftlich tragfähige Perspektive besteht. Entscheidend ist eine realistische Einschätzung der Ausgangslage und eine sorgfältig kalkulierte Quote.
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Quellen & weiterführende Informationen
Fachliche Prüfung: Dr. iur. Harald A. Schmidt – Unternehmenskrisen, Restrukturierung, Insolvenzbegleitung. Zuletzt aktualisiert am 23. Juni 2026.
Hinweis: Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick zum österreichischen Rechts- und Wirtschaftskontext und stellt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung dar. Die Beurteilung eines Einzelfalls erfordert eine Prüfung der konkreten Umstände; bei komplexen rechtlichen Fragen ist gegebenenfalls zusätzliche anwaltliche Beratung erforderlich.
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