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INSOLVENZPILOT – Unternehmenssanierung & Insolvenzbegleitung

Sanierungsverfahren

20 % oder 30 % Quote – was bedeutet das beim Sanierungsverfahren?

Autor / fachlich geprüft von Dr. iur. Harald A. Schmidt
Veröffentlicht am 03. Juli 2026 · Zuletzt aktualisiert am 24. August 2026 · Lesezeit 7 Minuten

Die im Sanierungsplan angebotene Quote ist zentral für Zustimmung der Gläubiger und Erfolg des Sanierungsverfahrens. Der Beitrag erklärt, was hinter 20 % oder 30 % steckt.

Kurze Antwort

Die Sanierungsquote ist der Anteil der offenen Forderungen, den ein Unternehmen seinen Gläubigern im Rahmen eines Sanierungsplans anbietet. Beim Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung ist gesetzlich eine Mindestquote vorgesehen, bei Eigenverwaltung liegt diese höher. Wird die Quote nach Planbestätigung fristgerecht erfüllt, ist das Unternehmen von den darüberhinausgehenden Verbindlichkeiten befreit.

Kurz erklärt

  • Die Quote gibt an, welchen Anteil ihrer Forderungen Gläubiger erhalten.
  • Für Verfahren ohne Eigenverwaltung gilt eine niedrigere Mindestquote als mit Eigenverwaltung.
  • Die Quote muss realistisch finanzierbar sein, um vom Gericht bestätigt zu werden.
  • Gläubiger stimmen über den vorgeschlagenen Sanierungsplan ab.
  • Wird die Quote nicht eingehalten, können weitere rechtliche Folgen drohen.

Was bedeutet die Quote im Sanierungsverfahren?

Die Quote im Sanierungsverfahren bezeichnet den Prozentsatz der offenen Forderungen, den ein Unternehmen seinen Gläubigern im Rahmen des Sanierungsplans anbietet. Wird beispielsweise eine Quote von 20 Prozent vereinbart, erhalten die Gläubiger anteilig diesen Betrag ihrer ursprünglichen Forderung, während der Rest nach ordnungsgemäßer Erfüllung erlassen wird.

Die Höhe der angebotenen Quote ist entscheidend dafür, ob Gläubiger dem Sanierungsplan zustimmen und ob das Gericht den Plan bestätigt. Sie muss realistisch aus der wirtschaftlichen Situation des Unternehmens abgeleitet und finanzierbar sein.

Unterschied zwischen 20 % und 30 % Quote

In der Praxis wird häufig zwischen einer Mindestquote von rund 20 Prozent beim Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung und einer höheren Quote von rund 30 Prozent bei Eigenverwaltung unterschieden. Die genauen gesetzlichen Vorgaben sind im Einzelfall zu prüfen, da sich Details am jeweils geltenden Recht orientieren.

Der höhere Quotenanspruch bei Eigenverwaltung erklärt sich dadurch, dass die bisherige Geschäftsführung die Kontrolle über das Unternehmen behält – im Gegenzug wird ein stärkeres finanzielles Zugeständnis an die Gläubiger erwartet. Für Unternehmen bedeutet dies, dass die Wahl der Verfahrensvariante eng mit der realistisch erzielbaren Quote verknüpft ist.

Quotenvergleich je nach Verfahrensvariante
VerfahrensvarianteÜbliche MindestquoteBesonderheit
Ohne Eigenverwaltungrund 20 %Insolvenzverwalter führt Geschäfte
Mit Eigenverwaltungrund 30 %Geschäftsführung bleibt aktiv

Wie wird die Quote berechnet und finanziert?

Die Berechnung der realistischen Quote basiert auf einer detaillierten Liquiditäts- und Ertragsplanung des Unternehmens. Dabei wird ermittelt, welcher Betrag über den vorgesehenen Zeitraum tatsächlich erwirtschaftet oder anderweitig aufgebracht werden kann, etwa durch Vermögensverwertungen, Kapitalzuschüsse oder Umstrukturierungen.

Eine zu optimistisch kalkulierte Quote gefährdet den langfristigen Erfolg des Sanierungsverfahrens, da bei Nichterfüllung weitere rechtliche Konsequenzen drohen können. Eine vorsichtige, gut begründete Kalkulation erhöht dagegen die Glaubwürdigkeit gegenüber Gläubigern und Gericht.

Bedeutung der Quote für Gläubiger

Für Gläubiger ist die angebotene Quote ein zentrales Entscheidungskriterium bei der Abstimmung über den Sanierungsplan. Sie vergleichen die angebotene Quote häufig mit dem, was sie im Falle eines Konkursverfahrens realistisch erwarten könnten.

Eine transparente Kommunikation über die Herleitung der Quote kann das Vertrauen der Gläubiger stärken und die Zustimmungswahrscheinlichkeit erhöhen. Dennoch bleibt die endgültige Entscheidung immer eine individuelle Abwägung der jeweiligen Gläubiger.

Praxisbeispiel

Beispiel aus der Praxis

Ein Handwerksbetrieb aus Niederösterreich stand vor der Entscheidung, ob eine Sanierung mit oder ohne Eigenverwaltung angestrebt werden sollte. Nach detaillierter Liquiditätsplanung zeigte sich, dass eine Quote im Bereich von rund 20 Prozent realistisch finanzierbar erschien.

Auf dieser Grundlage wurde ein Sanierungsplanentwurf ohne Eigenverwaltung vorbereitet, der den Gläubigern zur Abstimmung vorgelegt werden sollte. Der weitere Verlauf hing von der gerichtlichen Prüfung und der Zustimmung der Gläubiger ab.

Anonymisiertes, verallgemeinertes Beispiel zur Veranschaulichung. Jeder Fall ist individuell zu beurteilen.

Was sollten Sie jetzt tun?

  1. 01Realistische Liquiditäts- und Ertragsplanung erstellen
  2. 02Mögliche Finanzierungsquellen für die Quote identifizieren
  3. 03Verfahrensvariante passend zur erzielbaren Quote wählen
  4. 04Kommunikationsstrategie gegenüber Gläubigern entwickeln
  5. 05Fachliche Beratung zur Plausibilität der Quote einholen

Häufige Fragen zu diesem Thema

Ist die Quote im Sanierungsverfahren immer gleich hoch?
Nein, die Höhe hängt unter anderem von der gewählten Verfahrensvariante und der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Unternehmens ab.
Was passiert, wenn Gläubiger die angebotene Quote ablehnen?
Wird der Sanierungsplan nicht angenommen, drohen weitere Verfahrensschritte bis hin zu einem Konkursverfahren; die konkrete Folge ist im Einzelfall zu prüfen.
Kann die Quote nachträglich angepasst werden?
Eine nachträgliche Anpassung ist grundsätzlich nur eingeschränkt möglich und hängt von den Umständen des jeweiligen Verfahrens ab.
Wie wird sichergestellt, dass die Quote auch tatsächlich bezahlt wird?
Die Erfüllung der Quote wird gerichtlich überwacht; bei Nichterfüllung können sich für das Unternehmen weitere rechtliche Konsequenzen ergeben.
Warum ist die Quote bei Eigenverwaltung höher?
Da die Geschäftsführung bei Eigenverwaltung die Kontrolle behält, wird im Gegenzug ein höheres finanzielles Zugeständnis an die Gläubiger erwartet.
Wer hilft bei der Berechnung einer realistischen Quote?
Eine fundierte Liquiditäts- und Ertragsplanung, idealerweise mit fachlicher Unterstützung, bildet die Grundlage für eine belastbare Quotenberechnung.

Fazit

Die Höhe der Sanierungsquote entscheidet maßgeblich über Erfolg und Akzeptanz eines Sanierungsverfahrens. Eine realistische, gut begründete Kalkulation ist daher unerlässlich.

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Fachliche Prüfung: Dr. iur. Harald A. Schmidt Unternehmenskrisen, Restrukturierung, Insolvenzbegleitung. Zuletzt aktualisiert am 24. August 2026.

Hinweis: Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick zum österreichischen Rechts- und Wirtschaftskontext und stellt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung dar. Die Beurteilung eines Einzelfalls erfordert eine Prüfung der konkreten Umstände; bei komplexen rechtlichen Fragen ist gegebenenfalls zusätzliche anwaltliche Beratung erforderlich.

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