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INSOLVENZPILOT – Unternehmenssanierung & Insolvenzbegleitung

Konkurs & Insolvenzverfahren

Was passiert mit Firmenkonten bei Insolvenz?

Autor / fachlich geprüft von Dr. iur. Harald A. Schmidt
Veröffentlicht am 28. September 2025 · Zuletzt aktualisiert am 15. Februar 2026 · Lesezeit 7 Minuten

Mit der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens ändert sich die Verfügungsmacht über Firmenkonten grundlegend. Der Beitrag erklärt, was Geschäftsführer in dieser Phase erwartet.

Kurze Antwort

Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens verliert die Geschäftsführung in der Regel die Verfügungsmacht über die Firmenkonten, die auf den Insolvenzverwalter übergeht. Bestehende Guthaben zählen zur Insolvenzmasse, laufende Zahlungen werden durch den Insolvenzverwalter gesteuert. Die konkrete Ausgestaltung hängt von der Verfahrensart und der individuellen Situation ab.

Kurz erklärt

  • Die Verfügungsmacht über Firmenkonten geht meist auf den Insolvenzverwalter über.
  • Guthaben auf Firmenkonten zählen grundsätzlich zur Insolvenzmasse.
  • Der Zahlungsverkehr wird nach Eröffnung neu strukturiert.
  • Bei Eigenverwaltung können abweichende Regelungen gelten.
  • Private Konten der Geschäftsführung sind rechtlich strikt zu trennen.

Übergang der Verfügungsmacht bei Verfahrenseröffnung

Mit der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens geht die Verfügungsmacht über das Vermögen der Gesellschaft, einschließlich der Firmenkonten, in der Regel auf den Insolvenzverwalter über. Die bisherige Geschäftsführung kann ab diesem Zeitpunkt nicht mehr eigenständig über die Konten verfügen.

Für Geschäftsführer ist dieser Einschnitt oft spürbar, da tägliche Zahlungsvorgänge nun über den Insolvenzverwalter abgewickelt werden müssen. Diese Umstellung dient dem Schutz der Gläubiger und einer geordneten Verwaltung der vorhandenen Mittel.

Behandlung bestehender Guthaben

Guthaben, die zum Zeitpunkt der Verfahrenseröffnung auf den Firmenkonten vorhanden sind, zählen grundsätzlich zur Insolvenzmasse. Sie stehen damit für die Befriedigung der Gläubiger im Rahmen des Verfahrens zur Verfügung und dürfen nicht eigenmächtig von der bisherigen Geschäftsführung verwendet werden.

Aus diesem Grund ist es wichtig, bereits im Vorfeld einer möglichen Insolvenz keine Transaktionen vorzunehmen, die nachträglich als nachteilig für die Gläubigergesamtheit gewertet werden könnten. Eine transparente und dokumentierte Kontoführung ist in dieser Phase besonders wichtig.

  • Bestehende Guthaben zählen zur Insolvenzmasse
  • Verfügungen erfolgen ab Eröffnung durch den Insolvenzverwalter
  • Transparente Dokumentation aller Kontobewegungen ist essenziell
  • Private und geschäftliche Konten sind strikt zu trennen

Zahlungsverkehr während des Verfahrens

Für die Fortführung eines Betriebs während des Insolvenzverfahrens ist ein funktionierender Zahlungsverkehr essenziell, etwa für Löhne, Wareneinkäufe oder laufende Betriebskosten. Der Insolvenzverwalter organisiert diesen Zahlungsverkehr in der Regel neu und stellt sicher, dass Zahlungen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben erfolgen.

Je nach Verfahrensart, etwa bei einem Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung, können für die Geschäftsführung unter Aufsicht eines Sanierungsverwalters abweichende Regelungen gelten. Die genaue Ausgestaltung ist stets im Einzelfall zu klären.

Verfügungsbefugnis über Firmenkonten im Überblick
VerfahrensartTypische Verfügungsbefugnis
KonkursverfahrenInsolvenzverwalter
Sanierungsverfahren ohne EigenverwaltungInsolvenzverwalter
Sanierungsverfahren mit EigenverwaltungGeschäftsführung unter Aufsicht des Sanierungsverwalters

Bedeutung für die Liquiditätsplanung

Für Unternehmen, die eine Fortführung anstreben, ist eine belastbare Liquiditätsplanung während des Verfahrens von zentraler Bedeutung. Diese sollte in enger Abstimmung mit dem Insolvenzverwalter erstellt werden, um sicherzustellen, dass notwendige Zahlungen zeitgerecht geleistet werden können.

Eine vorausschauende Planung erleichtert es zudem, gegenüber Gläubigern und Gericht die Tragfähigkeit einer möglichen Fortführung glaubhaft darzustellen.

Praxisbeispiel

Praxisbeispiel: Dienstleistungsunternehmen in der Umstellungsphase

Ein IT-Dienstleistungsunternehmen musste nach Eröffnung eines Sanierungsverfahrens seine gesamte Zahlungsabwicklung neu organisieren. Gemeinsam mit dem bestellten Verwalter wurde eine klare Struktur für laufende Zahlungen, insbesondere für Löhne und wichtige Lieferantenrechnungen, aufgebaut.

Durch die enge Abstimmung konnte der operative Betrieb während der Umstellungsphase weitgehend aufrechterhalten werden, während gleichzeitig eine transparente Dokumentation aller Kontobewegungen sichergestellt wurde.

Anonymisiertes, verallgemeinertes Beispiel zur Veranschaulichung. Jeder Fall ist individuell zu beurteilen.

Was sollten Sie jetzt tun?

  1. 01Erwarten Sie nach Verfahrenseröffnung eine veränderte Verfügungsbefugnis über Firmenkonten
  2. 02Stellen Sie eine transparente Dokumentation aller Kontobewegungen sicher
  3. 03Vermeiden Sie eigenmächtige Verfügungen im Vorfeld einer möglichen Insolvenz
  4. 04Klären Sie frühzeitig, welche Regelungen bei Eigenverwaltung gelten
  5. 05Erstellen Sie eine belastbare Liquiditätsplanung in Abstimmung mit dem Verwalter

Häufige Fragen zu diesem Thema

Kann die Geschäftsführung nach Insolvenzeröffnung noch über das Firmenkonto verfügen?
In der Regel nicht mehr eigenständig, da die Verfügungsmacht auf den Insolvenzverwalter übergeht. Bei Eigenverwaltung können abweichende Regelungen gelten.
Was passiert mit bestehenden Guthaben?
Diese zählen grundsätzlich zur Insolvenzmasse und stehen für die Befriedigung der Gläubiger zur Verfügung.
Wie werden laufende Zahlungen während der Insolvenz abgewickelt?
Der Insolvenzverwalter organisiert den Zahlungsverkehr neu und stellt sicher, dass Zahlungen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben erfolgen.
Was gilt bei einem Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung?
Hier kann die Geschäftsführung unter Aufsicht eines Sanierungsverwalters weiterhin an bestimmten Entscheidungen mitwirken, wobei die genaue Ausgestaltung individuell geprüft werden muss.
Sollten private und geschäftliche Konten getrennt werden?
Ja, eine strikte Trennung ist wichtig, um Unklarheiten und mögliche Haftungsrisiken zu vermeiden.

Fazit

Die Verfügungsmacht über Firmenkonten ändert sich mit der Insolvenzeröffnung grundlegend. Eine transparente Kontoführung und enge Abstimmung mit dem Insolvenzverwalter erleichtern den weiteren Verfahrensverlauf erheblich.

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Fachliche Prüfung: Dr. iur. Harald A. Schmidt Unternehmenskrisen, Restrukturierung, Insolvenzbegleitung. Zuletzt aktualisiert am 15. Februar 2026.

Hinweis: Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick zum österreichischen Rechts- und Wirtschaftskontext und stellt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung dar. Die Beurteilung eines Einzelfalls erfordert eine Prüfung der konkreten Umstände; bei komplexen rechtlichen Fragen ist gegebenenfalls zusätzliche anwaltliche Beratung erforderlich.

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