Konkurs & Insolvenzverfahren
Kann ein Unternehmen während des Insolvenzverfahrens weiterarbeiten?
Autor / fachlich geprüft von Dr. iur. Harald A. Schmidt
Veröffentlicht am 18. Jänner 2026 · Zuletzt aktualisiert am 02. Mai 2026 · Lesezeit 8 Minuten
Ob ein Unternehmen während des Insolvenzverfahrens weiterarbeiten kann, hängt von der Verfahrensart und der wirtschaftlichen Situation ab. Der Beitrag erklärt die wichtigsten Rahmenbedingungen.
Kurze Antwort
Ein Unternehmen kann während eines Insolvenzverfahrens grundsätzlich weiterarbeiten, insbesondere bei einem Sanierungsverfahren mit dem Ziel der Fortführung. Auch im Konkursverfahren ist eine vorübergehende Weiterführung möglich, wenn dies für die Verwertung oder eine Betriebsübernahme sinnvoll erscheint. Die endgültige Entscheidung liegt beim Gericht bzw. beim Insolvenzverwalter und hängt von der wirtschaftlichen Tragfähigkeit ab.
Kurz erklärt
- Fortführung ist bei Sanierungsverfahren ausdrücklich vorgesehen.
- Auch im Konkursverfahren ist eine befristete Weiterführung möglich.
- Die Entscheidung trifft das Gericht bzw. der Insolvenzverwalter.
- Wirtschaftliche Tragfähigkeit ist entscheidendes Kriterium.
- Mitarbeiter und Lieferanten sollten frühzeitig informiert werden.
Fortführung als Ziel des Sanierungsverfahrens
Bei einem Sanierungsverfahren steht die Fortführung des Unternehmens ausdrücklich im Vordergrund. Ziel ist es, den Betrieb so weit zu stabilisieren, dass er nach Abschluss des Verfahrens wirtschaftlich eigenständig weiterbestehen kann. Dafür wird häufig ein Sanierungsplan erstellt, der den Gläubigern eine Quote in Aussicht stellt.
Ob eine Eigenverwaltung durch die bisherige Geschäftsführung möglich ist oder ein Insolvenzverwalter die Leitung übernimmt, hängt von den gesetzlichen Voraussetzungen und der konkreten Ausgangslage ab. In beiden Fällen bleibt der operative Betrieb grundsätzlich bestehen.
Weiterführung im Konkursverfahren
Auch wenn ein Konkursverfahren primär auf die Verwertung des Vermögens ausgerichtet ist, kann eine vorübergehende Weiterführung des Betriebs sinnvoll sein – etwa um den Wert für einen Verkauf zu erhalten oder laufende Aufträge abzuwickeln. Diese Entscheidung trifft in der Regel der Insolvenzverwalter in Abstimmung mit dem Gericht.
Eine solche befristete Fortführung dient meist dazu, eine sogenannte übertragende Sanierung vorzubereiten, bei der der Betrieb oder Teile davon an einen anderen Rechtsträger übergehen. Für Mitarbeiter und Kunden kann dies bedeuten, dass der operative Betrieb zunächst unverändert weiterläuft.
- Fortführung zur Werterhaltung vor einem Verkauf
- Abwicklung laufender, bereits begonnener Aufträge
- Vorbereitung einer übertragenden Sanierung
- Entscheidung liegt beim Insolvenzverwalter bzw. Gericht
Voraussetzungen für eine erfolgreiche Fortführung
Eine Fortführung ist nur dann sinnvoll, wenn eine realistische wirtschaftliche Perspektive besteht. Dazu zählen unter anderem eine tragfähige Liquiditätsplanung, funktionierende Kundenbeziehungen und die Bereitschaft wichtiger Geschäftspartner, weiterhin mit dem Unternehmen zusammenzuarbeiten.
Auch die Zustimmung der Gläubiger spielt eine wichtige Rolle, insbesondere bei einem Sanierungsplan. Fehlt diese Grundlage, wird häufig eine Fortführung nicht angestrebt und stattdessen die geordnete Verwertung des Vermögens in den Vordergrund gestellt.
| Faktor | Bedeutung für Fortführung |
|---|---|
| Liquiditätsplanung | Grundlage für die wirtschaftliche Tragfähigkeit |
| Kundenbeziehungen | Sichern laufende Umsätze |
| Gläubigerzustimmung | Notwendig für Sanierungsplan |
Kommunikation mit Mitarbeitern und Geschäftspartnern
Eine transparente Kommunikation ist während der Fortführungsphase besonders wichtig. Mitarbeiter, Lieferanten und Kunden sollten über den Stand des Verfahrens informiert werden, um Unsicherheit zu reduzieren und die operative Zusammenarbeit möglichst reibungslos fortzusetzen.
Gerade in dieser Phase zeigt sich, wie wichtig eine strukturierte interne Organisation ist, damit der laufende Betrieb trotz der besonderen Verfahrenssituation funktionsfähig bleibt.
Praxisbeispiel
Praxisbeispiel: Handwerksbetrieb mit laufenden Aufträgen
Ein Handwerksbetrieb geriet in ein Sanierungsverfahren, hatte jedoch mehrere laufende Aufträge mit langjährigen Kunden. Gemeinsam mit der Geschäftsführung wurde geprüft, wie diese Aufträge während des Verfahrens fortgeführt werden können, um Kundenbeziehungen nicht zu gefährden.
Durch eine enge Abstimmung mit den beteiligten Stellen konnte der operative Betrieb im Wesentlichen aufrechterhalten werden, während im Hintergrund an der Umsetzung eines tragfähigen Sanierungskonzepts gearbeitet wurde.
Anonymisiertes, verallgemeinertes Beispiel zur Veranschaulichung. Jeder Fall ist individuell zu beurteilen.
Was sollten Sie jetzt tun?
- 01Prüfen Sie frühzeitig, ob eine Fortführung wirtschaftlich realistisch ist
- 02Erstellen Sie eine belastbare Liquiditätsplanung für die Fortführungsphase
- 03Kommunizieren Sie transparent mit Mitarbeitern und Geschäftspartnern
- 04Klären Sie mit dem Insolvenzverwalter die konkreten Rahmenbedingungen
- 05Bereiten Sie gegebenenfalls einen Sanierungsplan vor
Häufige Fragen zu diesem Thema
- Kann ich als Geschäftsführer während des Verfahrens weiter Entscheidungen treffen?
- Das hängt von der Verfahrensart ab. Bei Eigenverwaltung bleibt ein Teil der Entscheidungsbefugnis erhalten, ansonsten übernimmt weitgehend der Insolvenzverwalter diese Rolle.
- Werden Mitarbeiter während der Fortführung weiterbeschäftigt?
- In vielen Fällen ja, sofern der Betrieb fortgeführt wird. Die konkrete Situation ist jedoch individuell zu beurteilen.
- Was passiert, wenn eine Fortführung nicht mehr wirtschaftlich sinnvoll ist?
- Dann wird in der Regel auf eine geordnete Verwertung des Vermögens umgestellt, um die Gläubiger bestmöglich zu befriedigen.
- Wie lange kann ein Betrieb während der Insolvenz weiterlaufen?
- Eine pauschale Dauer gibt es nicht; sie richtet sich nach der wirtschaftlichen Tragfähigkeit und dem Verfahrensfortschritt.
- Wer trägt die laufenden Kosten während der Fortführung?
- Diese werden grundsätzlich aus der Insolvenzmasse bzw. den laufenden Erträgen des fortgeführten Betriebs gedeckt.
Fazit
Eine Weiterführung des Unternehmens während der Insolvenz ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich und kann sowohl im Sanierungs- als auch im Konkursverfahren sinnvoll sein. Entscheidend ist eine realistische wirtschaftliche Perspektive.
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Quellen & weiterführende Informationen
Fachliche Prüfung: Dr. iur. Harald A. Schmidt – Unternehmenskrisen, Restrukturierung, Insolvenzbegleitung. Zuletzt aktualisiert am 02. Mai 2026.
Hinweis: Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick zum österreichischen Rechts- und Wirtschaftskontext und stellt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung dar. Die Beurteilung eines Einzelfalls erfordert eine Prüfung der konkreten Umstände; bei komplexen rechtlichen Fragen ist gegebenenfalls zusätzliche anwaltliche Beratung erforderlich.
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