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INSOLVENZPILOT – Unternehmenssanierung & Insolvenzbegleitung

Geschäftsführung & Haftung

Was passiert mit Geschäftsführerbezügen bei Insolvenz?

Autor / fachlich geprüft von Dr. iur. Harald A. Schmidt
Veröffentlicht am 07. Mai 2026 · Zuletzt aktualisiert am 22. August 2026 · Lesezeit 7 Minuten

Mit Eröffnung eines Insolvenzverfahrens verändert sich auch die Situation rund um die Geschäftsführerbezüge, da diese in der Regel als Forderung im Verfahren zu behandeln sind.

Kurze Antwort

Wird über eine GmbH ein Insolvenzverfahren eröffnet, werden laufende Geschäftsführerbezüge grundsätzlich neu bewertet: Offene Bezüge aus der Zeit vor Verfahrenseröffnung sind in der Regel als Insolvenzforderung anzumelden, während die weitere Vergütung während des Verfahrens von der Verfahrensart und den Entscheidungen des Verwalters abhängt. Anders als bei angestellten Arbeitnehmern greifen bestimmte Sicherungsmechanismen für Geschäftsführer häufig nicht in gleichem Umfang. Die konkrete Situation ist individuell zu prüfen.

Kurz erklärt

  • Offene Geschäftsführerbezüge sind meist als Insolvenzforderung anzumelden.
  • Die weitere Vergütung im Verfahren hängt stark von der Verfahrensart ab.
  • Geschäftsführer sind bei bestimmten Sicherungsmechanismen anders gestellt als Arbeitnehmer.
  • Bei Eigenverwaltung kann die Vergütung anders geregelt sein als beim klassischen Konkursverfahren.
  • Eine klare vertragliche Grundlage erleichtert die Einordnung der Ansprüche.

Offene Bezüge vor Verfahrenseröffnung

Bezüge, die dem Geschäftsführer aus der Zeit vor der Verfahrenseröffnung zustehen, aber noch nicht ausbezahlt wurden, sind grundsätzlich als Forderung im Insolvenzverfahren anzumelden. Die Frage Geschäftsführerbezug Insolvenz betreffend beginnt daher häufig mit der korrekten Einordnung dieser bereits entstandenen Ansprüche.

Anders als bei angestellten Arbeitnehmern, für die besondere Sicherungsmechanismen wie der Insolvenz-Entgelt-Fonds bestehen, sind Geschäftsführer in ihrer Organfunktion regelmäßig anders gestellt und häufig von bestimmten Schutzmechanismen ausgenommen. Die genaue Einordnung hängt von der vertraglichen Gestaltung und der Stellung des Geschäftsführers ab.

Vergütung während des laufenden Verfahrens

Wie die Vergütung während des laufenden Insolvenzverfahrens gehandhabt wird, hängt maßgeblich von der Verfahrensart ab. Bei einem klassischen Konkursverfahren entscheidet in der Regel der Insolvenzverwalter über die Fortführung von Zahlungen, während bei einem Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung andere Mechanismen greifen können.

  • Klassisches Insolvenzverfahren: Entscheidung liegt beim Insolvenzverwalter
  • Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung: mehr Gestaltungsspielraum für laufende Bezüge
  • Berücksichtigung der tatsächlich erbrachten Tätigkeit während des Verfahrens
  • Möglicher Anpassungsbedarf bei der Höhe der Vergütung

Besonderheiten gegenüber angestellten Arbeitnehmern

Ein wesentlicher Unterschied besteht darin, dass Geschäftsführer aufgrund ihrer Organstellung häufig nicht in gleichem Umfang von arbeitsrechtlichen Schutzmechanismen erfasst werden wie reguläre Arbeitnehmer. Dies betrifft insbesondere Fragen der Absicherung offener Gehaltsansprüche über bestimmte Fonds.

Ob und in welchem Umfang solche Mechanismen im Einzelfall greifen, hängt unter anderem von der Ausgestaltung des Anstellungsverhältnisses und der Beteiligungsquote am Unternehmen ab und sollte fachkundig geprüft werden.

Empfehlungen für Geschäftsführer in dieser Situation

Geschäftsführer sollten offene Bezüge frühzeitig dokumentieren und im Falle einer Verfahrenseröffnung fristgerecht anmelden. Eine klare vertragliche Grundlage für die eigene Vergütung erleichtert dabei die Einordnung im Verfahren erheblich.

Bei Unsicherheiten zur eigenen Vergütungssituation empfiehlt sich eine frühzeitige fachliche Einschätzung, um die individuellen Ansprüche korrekt einzuordnen und mögliche Fristen nicht zu versäumen.

Praxisbeispiel

Beispiel aus der Beratungspraxis

Bei einem Hotelbetrieb in Wien wurde nach längerer wirtschaftlicher Krise ein Sanierungsverfahren eröffnet. Der Geschäftsführer hatte in den Monaten zuvor teilweise auf sein Gehalt verzichtet, um die Liquidität zu schonen, und war unsicher, wie diese offenen Beträge im Verfahren zu behandeln seien.

In der Beratung wurden die offenen Ansprüche dokumentiert und die Anmeldung im Verfahren vorbereitet. Die endgültige Behandlung der Forderung war Teil des weiteren Verfahrensverlaufs.

Anonymisiertes, verallgemeinertes Beispiel zur Veranschaulichung. Jeder Fall ist individuell zu beurteilen.

Was sollten Sie jetzt tun?

  1. 01Offene Geschäftsführerbezüge vollständig dokumentieren.
  2. 02Fristen zur Anmeldung von Forderungen im Verfahren beachten.
  3. 03Vertragliche Grundlage der eigenen Vergütung überprüfen.
  4. 04Unterschiede zur Absicherung von Arbeitnehmern fachlich klären lassen.
  5. 05Bei Unsicherheiten frühzeitig Beratung einholen.

Häufige Fragen zu diesem Thema

Werden offene Geschäftsführerbezüge automatisch ausbezahlt?
Nein, sie sind in der Regel als Forderung im Insolvenzverfahren anzumelden und werden im Rahmen des Verfahrens behandelt.
Gilt der Insolvenz-Entgelt-Fonds auch für Geschäftsführer?
Für Geschäftsführer gelten aufgrund ihrer Organstellung häufig andere Regeln als für angestellte Arbeitnehmer; dies ist im Einzelfall zu prüfen.
Kann ich während eines Sanierungsverfahrens weiterhin ein Gehalt beziehen?
Das ist möglich, hängt aber von der konkreten Verfahrensart und den Entscheidungen im Verfahren ab.
Was passiert mit einem vorherigen Gehaltsverzicht?
Ein solcher Verzicht sollte dokumentiert werden, da er die Höhe der offenen Ansprüche im Verfahren beeinflussen kann.
Muss ich meine Forderung selbst anmelden?
Ja, offene Ansprüche sind grundsätzlich fristgerecht im Verfahren anzumelden.
Unterscheidet sich die Behandlung bei Eigenverwaltung?
Ja, bei Eigenverwaltung kann es größere Gestaltungsspielräume für laufende Bezüge geben als im klassischen Konkursverfahren.

Fazit

Geschäftsführerbezüge werden im Insolvenzverfahren gesondert behandelt und unterscheiden sich in wesentlichen Punkten von der Situation angestellter Arbeitnehmer. Eine sorgfältige Dokumentation offener Ansprüche und eine frühzeitige fachliche Einschätzung schaffen hier Klarheit.

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Fachliche Prüfung: Dr. iur. Harald A. Schmidt Unternehmenskrisen, Restrukturierung, Insolvenzbegleitung. Zuletzt aktualisiert am 22. August 2026.

Hinweis: Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick zum österreichischen Rechts- und Wirtschaftskontext und stellt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung dar. Die Beurteilung eines Einzelfalls erfordert eine Prüfung der konkreten Umstände; bei komplexen rechtlichen Fragen ist gegebenenfalls zusätzliche anwaltliche Beratung erforderlich.

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