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INSOLVENZPILOT – Unternehmenssanierung & Insolvenzbegleitung

Geschäftsführung & Haftung

Welche Gläubiger darf ich als Geschäftsführer noch bezahlen?

Autor / fachlich geprüft von Dr. iur. Harald A. Schmidt
Veröffentlicht am 12. Juni 2026 · Zuletzt aktualisiert am 24. August 2026 · Lesezeit 7 Minuten

In der wirtschaftlichen Krise stellt sich für Geschäftsführer häufig die Frage, welche Gläubiger noch bedient werden dürfen, ohne spätere Haftungs- oder Anfechtungsrisiken auszulösen.

Kurze Antwort

Grundsätzlich dürfen Zahlungen im gewöhnlichen Geschäftsbetrieb weitergeführt werden, solange keine Zahlungsunfähigkeit vorliegt. Sobald diese eingetreten ist, sollten Zahlungen an einzelne Gläubiger sehr sorgfältig geprüft werden, da eine Bevorzugung einzelner Gläubiger gegenüber anderen später angefochten werden kann. Ausnahmen bestehen etwa für Zahlungen, die zur Fortführung des Betriebs notwendig sind. Die genaue Bewertung ist einzelfallabhängig.

Kurz erklärt

  • Vor Eintritt der Zahlungsunfähigkeit sind laufende Zahlungen grundsätzlich unproblematisch.
  • Nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit drohen bei Einzelzahlungen Anfechtungs- und Haftungsrisiken.
  • Der Gleichbehandlungsgrundsatz der Gläubiger gewinnt in der Krise zunehmend an Bedeutung.
  • Betriebsnotwendige Zahlungen können unter Umständen anders zu bewerten sein als sonstige Zahlungen.
  • Eine sorgfältige Dokumentation aller Zahlungsentscheidungen ist in der Krise besonders wichtig.

Der Grundsatz: Gleichbehandlung der Gläubiger in der Krise

Sobald sich eine Gesellschaft in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befindet, gewinnt der Grundsatz der Gleichbehandlung aller Gläubiger zunehmend an Bedeutung. Die Frage, welche Gläubiger bezahlen vor Insolvenz noch zulässig ist, lässt sich nicht pauschal beantworten, sondern hängt maßgeblich davon ab, ob bereits Zahlungsunfähigkeit eingetreten ist.

Vor Eintritt der Zahlungsunfähigkeit können laufende Zahlungen im gewöhnlichen Geschäftsverkehr grundsätzlich weiterhin geleistet werden. Mit fortschreitender Krise sollte jedoch zunehmend geprüft werden, ob einzelne Zahlungen andere Gläubiger unangemessen benachteiligen könnten.

Welche Zahlungen sind besonders kritisch zu betrachten?

Besonders kritisch sind Zahlungen, die nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit gezielt an einzelne Gläubiger erfolgen, während andere Gläubiger leer ausgehen. Solche Zahlungen können im Rahmen eines späteren Insolvenzverfahrens angefochten werden, wenn sie andere Gläubiger benachteiligt haben.

  • Zahlungen an nahestehende Personen oder verbundene Unternehmen
  • Vorzeitige Tilgung einzelner Kredite ohne wirtschaftliche Notwendigkeit
  • Bevorzugte Bezahlung einzelner Lieferanten ohne sachlichen Grund
  • Zahlungen kurz vor Insolvenzantragstellung ohne erkennbare Gegenleistung

Betriebsnotwendige Zahlungen als Sonderfall

Zahlungen, die zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs unbedingt erforderlich sind, etwa für Energie, Löhne oder existenzielle Vorleistungen, können unter Umständen anders zu bewerten sein als sonstige Zahlungen. Auch hier ist jedoch eine sorgfältige Einzelfallprüfung notwendig, da pauschale Aussagen der komplexen Rechtslage nicht gerecht werden.

Geschäftsführer sollten in dieser Phase besonders genau dokumentieren, warum eine bestimmte Zahlung als notwendig erachtet wurde, um im Nachhinein eine nachvollziehbare Begründung liefern zu können.

Wie lässt sich das Risiko in der Praxis reduzieren?

Eine strukturierte Liquiditätsplanung hilft, den Überblick über anstehende Zahlungen zu behalten und Entscheidungen nachvollziehbar zu treffen. Ergänzend empfiehlt sich eine laufende Beobachtung der Zahlungsfähigkeit, um den Zeitpunkt einer möglichen Zahlungsunfähigkeit frühzeitig zu erkennen.

Je früher eine fachkundige Einschätzung eingeholt wird, desto eher lassen sich Zahlungsentscheidungen so gestalten, dass sie im Nachhinein einer Prüfung standhalten. Die konkrete Situation ist dabei stets individuell zu beurteilen.

Praxisbeispiel

Beispiel aus der Beratungspraxis

Ein Gastronomiebetrieb in Wien geriet durch saisonale Umsatzschwankungen in eine angespannte Liquiditätslage. Der Geschäftsführer war unsicher, ob er bestimmte Lieferanten weiterhin bevorzugt bezahlen könne, um die Warenversorgung sicherzustellen.

In der Beratung wurde die aktuelle Liquiditätssituation analysiert und ein Zahlungsplan erarbeitet, der die Gleichbehandlung der Gläubiger berücksichtigte. Der weitere Verlauf hing von der Entwicklung der Auftragslage ab.

Anonymisiertes, verallgemeinertes Beispiel zur Veranschaulichung. Jeder Fall ist individuell zu beurteilen.

Was sollten Sie jetzt tun?

  1. 01Aktuelle Zahlungsfähigkeit regelmäßig und dokumentiert überprüfen.
  2. 02Zahlungsentscheidungen nachvollziehbar begründen und festhalten.
  3. 03Betriebsnotwendige von sonstigen Zahlungen klar unterscheiden.
  4. 04Liquiditätsplanung strukturiert und aktuell führen.
  5. 05Bei Unsicherheit frühzeitig fachliche Einschätzung einholen.

Häufige Fragen zu diesem Thema

Darf ich als Geschäftsführer weiterhin laufende Rechnungen bezahlen?
Solange keine Zahlungsunfähigkeit vorliegt, sind laufende Zahlungen im gewöhnlichen Geschäftsbetrieb grundsätzlich unproblematisch.
Was passiert, wenn ich einzelne Gläubiger bevorzuge?
Nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit können solche Zahlungen im Rahmen eines Insolvenzverfahrens angefochten werden.
Sind Zahlungen an Lieferanten anders zu bewerten als an Banken?
Die Bewertung hängt von den konkreten Umständen ab, eine pauschale Unterscheidung ist nicht möglich.
Wie erkenne ich den Zeitpunkt der Zahlungsunfähigkeit?
Dies erfordert eine sorgfältige Liquiditätsanalyse, die im Zweifel fachkundig unterstützt werden sollte.
Kann ich mich gegen den Vorwurf der Gläubigerbevorzugung absichern?
Eine nachvollziehbare Dokumentation der Zahlungsgründe kann helfen, spätere Vorwürfe sachlich zu entkräften.
Gilt der Gleichbehandlungsgrundsatz für alle Gläubigerarten gleich?
Die konkrete Einordnung unterschiedlicher Gläubigergruppen ist individuell zu prüfen und kann variieren.

Fazit

Welche Gläubiger vor einer Insolvenz noch bezahlt werden dürfen, ist keine pauschale, sondern eine im Einzelfall zu klärende Frage. Eine sorgfältige Dokumentation und frühzeitige fachliche Beratung helfen, spätere Anfechtungs- und Haftungsrisiken zu begrenzen.

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Fachliche Prüfung: Dr. iur. Harald A. Schmidt Unternehmenskrisen, Restrukturierung, Insolvenzbegleitung. Zuletzt aktualisiert am 24. August 2026.

Hinweis: Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick zum österreichischen Rechts- und Wirtschaftskontext und stellt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung dar. Die Beurteilung eines Einzelfalls erfordert eine Prüfung der konkreten Umstände; bei komplexen rechtlichen Fragen ist gegebenenfalls zusätzliche anwaltliche Beratung erforderlich.

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