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INSOLVENZPILOT – Unternehmenssanierung & Insolvenzbegleitung

Geschäftsführung & Haftung

Darf ein Geschäftsführer kurz vor der Insolvenz noch Rechnungen bezahlen?

Autor / fachlich geprüft von Dr. iur. Harald A. Schmidt
Veröffentlicht am 12. Jänner 2026 · Zuletzt aktualisiert am 26. März 2026 · Lesezeit 7 Minuten

Zahlungen kurz vor einer Insolvenz sind nicht grundsätzlich verboten, unterliegen aber besonderen Sorgfaltsanforderungen im Hinblick auf die Gleichbehandlung der Gläubiger.

Kurze Antwort

Zahlungen vor Insolvenz Geschäftsführer betreffend sind grundsätzlich zulässig, solange sie dem gewöhnlichen Geschäftsbetrieb entsprechen und keine einzelnen Gläubiger willkürlich bevorzugt werden. Sobald sich eine Krise abzeichnet, sollten Zahlungsentscheidungen besonders sorgfältig dokumentiert und im Hinblick auf eine Gleichbehandlung aller Gläubiger geprüft werden.

Kurz erklärt

  • Laufende, geschäftsübliche Zahlungen sind grundsätzlich weiterhin möglich.
  • Ab Eintritt einer Krise gewinnt der Gleichbehandlungsgrundsatz an Bedeutung.
  • Willkürliche Bevorzugung einzelner Gläubiger kann problematisch sein.
  • Eine sorgfältige Dokumentation der Zahlungsentscheidungen ist ratsam.
  • Im Zweifel sollte eine fachliche Einschätzung eingeholt werden.

Grundsatz: laufender Geschäftsbetrieb bleibt möglich

Auch in wirtschaftlich angespannten Phasen ist es grundsätzlich zulässig, laufende Rechnungen im Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsbetriebs zu begleichen. Die Frage nach Zahlungen vor Insolvenz Geschäftsführer betreffend stellt sich vor allem dann, wenn die Mittel knapp werden und nicht mehr alle Verbindlichkeiten vollständig bedient werden können.

Solange Zahlungen sachlich begründet sind und dem üblichen Geschäftsgang entsprechen, ist grundsätzlich kein Verstoß gegen relevante Sorgfaltspflichten zu erwarten. Kritisch wird es insbesondere dann, wenn Zahlungen gezielt eingesetzt werden, um bestimmte Gläubiger zu bevorzugen.

Der Gleichbehandlungsgrundsatz

Sobald eine Krise erkennbar wird, gewinnt der Gedanke der Gleichbehandlung aller Gläubiger zunehmend an Bedeutung. Eine willkürliche Bevorzugung einzelner Gläubiger, etwa aus persönlichen Beziehungen, kann im Nachhinein kritisch beurteilt werden und zu Anfechtungs- oder Haftungsfragen führen.

  • Sachlich begründete, laufende Zahlungen im Regelfall unproblematisch
  • Willkürliche Bevorzugung einzelner Gläubiger kritisch zu sehen
  • Zahlungen an nahestehende Personen besonders sorgfältig prüfen
  • Dokumentation der Zahlungsgründe empfehlenswert

Bedeutung der Dokumentation

Eine sorgfältige und nachvollziehbare Dokumentation der Gründe für einzelne Zahlungsentscheidungen ist ein wichtiges Instrument, um die eigene Vorgehensweise im Nachhinein erläutern zu können. Dies gilt insbesondere für Zahlungen, die kurz vor einem möglichen Insolvenzverfahren erfolgen.

Je transparenter die Entscheidungsgrundlagen dokumentiert sind, desto leichter lässt sich später nachvollziehen, dass eine Zahlung sachlich begründet und nicht willkürlich erfolgt ist.

Wann besondere Vorsicht geboten ist

Besondere Vorsicht ist geboten, wenn Zahlungen an nahestehende Personen, Gesellschafter oder ausgewählte Geschäftspartner erfolgen, während andere Gläubiger leer ausgehen. In solchen Situationen empfiehlt sich eine gesonderte fachliche Prüfung, bevor entsprechende Zahlungen vorgenommen werden.

Die konkrete Situation ist stets individuell zu beurteilen, da bereits geringfügige Unterschiede in der Sachlage zu unterschiedlichen Einschätzungen führen können.

Praxisbeispiel

Beispiel aus der Beratungspraxis

Ein Handelsunternehmen stand vor der Entscheidung, ob laufende Lieferantenrechnungen trotz angespannter Liquidität weiter beglichen werden sollten. Der Geschäftsführer ließ die Zahlungsströme der letzten Monate strukturiert analysieren, bevor weitere Entscheidungen getroffen wurden.

Auf Basis dieser Analyse wurde eine nachvollziehbare Zahlungsstrategie erarbeitet, die sich an sachlichen Kriterien orientierte und laufend dokumentiert wurde.

Anonymisiertes, verallgemeinertes Beispiel zur Veranschaulichung. Jeder Fall ist individuell zu beurteilen.

Was sollten Sie jetzt tun?

  1. 01Zahlungsentscheidungen anhand sachlicher Kriterien treffen.
  2. 02Zahlungen und deren Begründung laufend dokumentieren.
  3. 03Zahlungen an nahestehende Personen besonders sorgfältig prüfen.
  4. 04Bei Unsicherheit fachliche Beratung einholen.
  5. 05Gleichbehandlung aller Gläubiger im Blick behalten.

Häufige Fragen zu diesem Thema

Darf ich als Geschäftsführer weiterhin Rechnungen bezahlen?
Ja, laufende, sachlich begründete Zahlungen im Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsbetriebs sind grundsätzlich weiterhin möglich.
Was bedeutet der Gleichbehandlungsgrundsatz konkret?
Er besagt, dass bei knappen Mitteln Gläubiger grundsätzlich nicht willkürlich unterschiedlich behandelt werden sollten.
Ist es riskant, nahestehende Personen zu bezahlen?
Zahlungen an nahestehende Personen sollten besonders sorgfältig geprüft werden, da sie im Nachhinein kritisch betrachtet werden können.
Warum ist Dokumentation so wichtig?
Eine nachvollziehbare Dokumentation erleichtert es, die Sachlichkeit einer Zahlungsentscheidung im Nachhinein zu belegen.
Kann eine Zahlung später angefochten werden?
Bestimmte Zahlungen können unter Umständen im Rahmen eines Insolvenzverfahrens angefochten werden; dies ist im Einzelfall zu prüfen.
Sollte ich vor größeren Zahlungen Rücksprache halten?
Bei größeren oder ungewöhnlichen Zahlungen in der Krise ist eine vorherige fachliche Einschätzung meist sinnvoll.

Fazit

Zahlungen kurz vor einer möglichen Insolvenz sind grundsätzlich möglich, sollten aber sachlich begründet und dokumentiert erfolgen. Der Gleichbehandlungsgrundsatz spielt dabei eine zentrale Rolle für die spätere Bewertung.

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Fachliche Prüfung: Dr. iur. Harald A. Schmidt Unternehmenskrisen, Restrukturierung, Insolvenzbegleitung. Zuletzt aktualisiert am 26. März 2026.

Hinweis: Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick zum österreichischen Rechts- und Wirtschaftskontext und stellt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung dar. Die Beurteilung eines Einzelfalls erfordert eine Prüfung der konkreten Umstände; bei komplexen rechtlichen Fragen ist gegebenenfalls zusätzliche anwaltliche Beratung erforderlich.

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