Exekution Firma
Eine Exekution ist kein Urteil über Ihre Zukunft.
Aber sie ist der Moment, in dem Kontopfändung, weitere Gläubiger und Fristen gemeinsam betrachtet werden müssen.
Wir übernehmen Koordination und Korrespondenz. Möchten Sie aus der Firma raus, prüfen wir auch die Übernahme von Geschäftsführung und Unternehmen.
Was viele jetzt denken
Vier verständliche Einwände. Vier ehrliche Antworten.
„Dafür ist es ohnehin zu spät.“
Eine Exekution zeigt akuten Handlungsbedarf, aber sie beantwortet noch nicht, ob Sanierung, Vergleich oder ein geordnetes Verfahren möglich ist. Zu spät ist vor allem weiteres Handeln ohne Gesamtbild.
„Das kostet mich nur noch mehr.“
Ungeprüfte Einzelreaktionen können ebenfalls Kosten auslösen. Im Erstgespräch klären wir kostenlos, welcher Aufwand sinnvoll ist. Weitere Schritte und Kosten werden vorab transparent abgestimmt.
„Dann erfährt es auch noch die Bank.“
Die Kontaktaufnahme ist vertraulich. Wenn eine Bank bereits beteiligt ist oder für eine Lösung gebraucht wird, bereiten wir Kommunikation und Zahlen vor, statt unkoordiniert Erwartungen zu wecken.
„Ich schaffe das selbst.“
Die Entscheidungen bleiben bei Ihnen. Sie müssen aber nicht zugleich Fristen überwachen, Gläubiger koordinieren und jedes Schreiben allein einordnen. Genau diese Arbeit können Sie abgeben.
Der nächste sinnvolle Schritt
Nicht gegen jeden Gläubiger einzeln kämpfen.
Wir erfassen alle laufenden Verfahren, Kontobeschränkungen, offenen Forderungen und Fristen. Wenn Sie aus der operativen Verantwortung ausscheiden möchten, prüfen wir die Übernahme von Geschäftsführung und Firma.
Exekution einordnen
Legen Sie die Beschlüsse auf den Tisch. Wir ordnen den Rest.
Aktenzeichen, Zustelldaten und eine kurze Übersicht genügen für den Anfang. Wir prüfen mit Ihnen, welche Frist zuerst zählt und wer koordiniert angesprochen werden muss.
Ab dem Erstgespräch sind Sie mit der Situation nicht mehr allein. Sie behalten die Entscheidungen; wir schaffen Überblick und koordinieren die nächsten Schritte.
Vertrauliche Anfrage
Wenige Angaben genügen für den ersten Überblick.
Passendes Wissen
Die Lage genauer einordnen
Häufige Fragen
Exekution, Kontopfändung und nächste Schritte
Grenzen der Übernahme
Bereits entstandene persönliche Haftung verschwindet durch eine Firmenübernahme nicht. Persönliche Bürgschaften, Garantien, bereits verwirklichte Organhaftung sowie Haftungen nach § 9 BAO und § 67 Abs. 10 ASVG gehen nicht auf einen Erwerber über. Ob und in welchem Umfang eine Übernahme möglich ist, wird vorab im Einzelfall geprüft und schriftlich festgehalten.
