Geschäftsführer Haftung
Haftung wächst im Zuwarten.
Wer die Risiken jetzt trennt, Fristen führt und Entscheidungen dokumentiert, schützt seinen Handlungsspielraum.
Der Grundsatz
Nicht das frühe Handeln schafft das Problem. Ungeprüftes Warten kann es persönlich machen.
Risiko-Landkarte
Vier Quellen. Vier unterschiedliche Entstehungszeitpunkte.
Persönliche Haftung ist kein einheitlicher Block. Erst die Trennung zeigt, wo sofortiges Handeln zählt.
Abgaben
Ab wann das Risiko entsteht
Wenn Abgaben uneinbringlich werden und eine schuldhafte Pflichtverletzung der Geschäftsführung dafür ursächlich ist.
Mittelverwendung und Gläubigergleichbehandlung lückenlos dokumentieren.
Sozialversicherung
Ab wann das Risiko entsteht
Wenn Beiträge wegen schuldhafter Verletzung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten nicht eingebracht werden können.
Rückstände und Dienstnehmeranteile sofort getrennt prüfen lassen.
Insolvenzverschleppung
Ab wann das Risiko entsteht
Mit Eintritt der Insolvenzreife und einem schuldhaft verzögerten Insolvenzantrag.
Zahlungsfähigkeit und Überschuldung unverzüglich belastbar feststellen.
Bürgschaften
Ab wann das Risiko entsteht
Mit wirksamer persönlicher Verpflichtung; fällig wird sie nach den vereinbarten Bedingungen.
Urkunde, Sicherungszweck, Höchstbetrag und Abruf prüfen.
Wenn Sie nicht weiterführen wollen
Wir übernehmen die Firma und die künftige Führung.
Nach Prüfung und wirksamer Übergabe führen wir den Betrieb, die Korrespondenz und die laufenden Fristen. Sie müssen die Krise nicht weiter operativ tragen.
Bereits verwirklichte persönliche Haftung, Bürgschaften und Garantien bleiben davon getrennt. Genau deshalb prüfen wir beides vor der Übergabe offen.
Persönliches Risiko ordnen
Warten Sie nicht auf den nächsten Haftungsbescheid.
Mit aktuellen Rückständen, Zahlungen, Sicherheiten und Behördenbriefen lässt sich erkennen, wo das persönliche Risiko liegt und welcher Schritt zuerst zählt.
Ab dem Erstgespräch sind Sie mit der Situation nicht mehr allein. Sie behalten die Entscheidungen; wir schaffen Überblick und koordinieren die nächsten Schritte.
Vertrauliche Anfrage
Wenige Angaben genügen für den ersten Überblick.
Passendes Wissen
Die Lage genauer einordnen
Häufige Fragen
Geschäftsführer-Haftung richtig einordnen
Grenzen der Übernahme
Bereits entstandene persönliche Haftung verschwindet durch eine Firmenübernahme nicht. Persönliche Bürgschaften, Garantien, bereits verwirklichte Organhaftung sowie Haftungen nach § 9 BAO und § 67 Abs. 10 ASVG gehen nicht auf einen Erwerber über. Ob und in welchem Umfang eine Übernahme möglich ist, wird vorab im Einzelfall geprüft und schriftlich festgehalten.
