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INSOLVENZPILOT – Unternehmenssanierung & Insolvenzbegleitung

Geschäftsführer Haftung

Haftung wächst im Zuwarten.

Wer die Risiken jetzt trennt, Fristen führt und Entscheidungen dokumentiert, schützt seinen Handlungsspielraum.

Der Grundsatz

Nicht das frühe Handeln schafft das Problem. Ungeprüftes Warten kann es persönlich machen.

Risiko-Landkarte

Vier Quellen. Vier unterschiedliche Entstehungszeitpunkte.

Persönliche Haftung ist kein einheitlicher Block. Erst die Trennung zeigt, wo sofortiges Handeln zählt.

§ 9 BAO

Abgaben

Ab wann das Risiko entsteht

Wenn Abgaben uneinbringlich werden und eine schuldhafte Pflichtverletzung der Geschäftsführung dafür ursächlich ist.

Mittelverwendung und Gläubigergleichbehandlung lückenlos dokumentieren.

§ 67 Abs 10 ASVG

Sozialversicherung

Ab wann das Risiko entsteht

Wenn Beiträge wegen schuldhafter Verletzung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten nicht eingebracht werden können.

Rückstände und Dienstnehmeranteile sofort getrennt prüfen lassen.

§ 69 IO

Insolvenzverschleppung

Ab wann das Risiko entsteht

Mit Eintritt der Insolvenzreife und einem schuldhaft verzögerten Insolvenzantrag.

Zahlungsfähigkeit und Überschuldung unverzüglich belastbar feststellen.

Vertrag

Bürgschaften

Ab wann das Risiko entsteht

Mit wirksamer persönlicher Verpflichtung; fällig wird sie nach den vereinbarten Bedingungen.

Urkunde, Sicherungszweck, Höchstbetrag und Abruf prüfen.

Wenn Sie nicht weiterführen wollen

Wir übernehmen die Firma und die künftige Führung.

Nach Prüfung und wirksamer Übergabe führen wir den Betrieb, die Korrespondenz und die laufenden Fristen. Sie müssen die Krise nicht weiter operativ tragen.

Bereits verwirklichte persönliche Haftung, Bürgschaften und Garantien bleiben davon getrennt. Genau deshalb prüfen wir beides vor der Übergabe offen.

Persönliches Risiko ordnen

Warten Sie nicht auf den nächsten Haftungsbescheid.

Mit aktuellen Rückständen, Zahlungen, Sicherheiten und Behördenbriefen lässt sich erkennen, wo das persönliche Risiko liegt und welcher Schritt zuerst zählt.

Ab dem Erstgespräch sind Sie mit der Situation nicht mehr allein. Sie behalten die Entscheidungen; wir schaffen Überblick und koordinieren die nächsten Schritte.

Vertrauliche Anfrage

Wenige Angaben genügen für den ersten Überblick.

Ihre Angaben werden vertraulich behandelt.

Passendes Wissen

Die Lage genauer einordnen

Häufige Fragen

Geschäftsführer-Haftung richtig einordnen

Grenzen der Übernahme

Bereits entstandene persönliche Haftung verschwindet durch eine Firmenübernahme nicht. Persönliche Bürgschaften, Garantien, bereits verwirklichte Organhaftung sowie Haftungen nach § 9 BAO und § 67 Abs. 10 ASVG gehen nicht auf einen Erwerber über. Ob und in welchem Umfang eine Übernahme möglich ist, wird vorab im Einzelfall geprüft und schriftlich festgehalten.

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