ÖGK Rückstand
Offene Beiträge brauchen eine klare Reihenfolge.
Wir führen Fristen und Kommunikation. Wenn Sie nicht weiterführen wollen, prüfen wir die Übernahme Ihrer Firma.
Dienstnehmeranteile sind nicht einfach ein weiterer Gläubigerposten. Ihre Behandlung verlangt besondere Aufmerksamkeit und bei Bedarf sofortige anwaltliche Prüfung.
Zeitpunkte und Konsequenzen
Nicht jede Frist bedeutet dasselbe. Jede braucht eine Antwort.
Bei der ersten Mahnung
Beitragszeiträume, Meldungen und offene Beträge abgleichen. Unklarheiten sofort bereinigen.
Vor einer Zahlungszusage
Liquidität und weitere fällige Verbindlichkeiten prüfen. Nur einen tragfähigen Plan anbieten.
Bei Dienstnehmeranteilen
Keine pauschale Lösung annehmen: § 153c StGB und der konkrete Zahlungsfluss müssen anwaltlich geprüft werden.
Bei mehreren Rückständen
Zahlungsunfähigkeit, Antragspflichten und ein Gesamtkonzept statt isolierter Einzelzahlungen prüfen.
§ 67 Abs. 10 ASVG
Persönliche Haftung ist eine eigene Prüfung.
Unter den gesetzlichen Voraussetzungen können Vertreter für uneinbringliche Sozialversicherungsbeiträge haften, wenn sie Pflichten schuldhaft verletzt haben. Entscheidend sind Zahlungsflüsse, Gleichbehandlung und Dokumentation.
§ 153c StGB betrifft das Vorenthalten von Dienstnehmerbeiträgen. Nicht jede wirtschaftliche Krise erfüllt den Tatbestand – ignoriert werden darf das Thema dennoch nicht.
Rechtliche und strafrechtliche Beurteilung erfolgt durch eine in Österreich eingetragene Rechtsanwaltskanzlei.
Wenn Sie aussteigen möchten
Wir übernehmen nach Prüfung die operative Führung Ihrer Firma.
Ab wirksamer Übergabe führen wir laufende Post und Fristen. Bereits verwirklichte persönliche oder strafrechtliche Verantwortlichkeit bleibt davon getrennt.
ÖGK-Rückstand klären
Sichern Sie Beitragszeiträume, Schreiben und Fristen.
Senden Sie die jüngsten ÖGK-Schreiben und eine kurze Übersicht der offenen Beträge. Wir ordnen die nächsten Schritte und koordinieren erforderliche Fachberatung.
Ab dem Erstgespräch sind Sie mit der Situation nicht mehr allein. Sie behalten die Entscheidungen; wir schaffen Überblick und koordinieren die nächsten Schritte.
Vertrauliche Anfrage
Wenige Angaben genügen für den ersten Überblick.
Passendes Wissen
Die Lage genauer einordnen
Häufige Fragen
ÖGK-Rückstand, Beiträge und Haftung
Grenzen der Übernahme
Bereits entstandene persönliche Haftung verschwindet durch eine Firmenübernahme nicht. Persönliche Bürgschaften, Garantien, bereits verwirklichte Organhaftung sowie Haftungen nach § 9 BAO und § 67 Abs. 10 ASVG gehen nicht auf einen Erwerber über. Ob und in welchem Umfang eine Übernahme möglich ist, wird vorab im Einzelfall geprüft und schriftlich festgehalten.
