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INSOLVENZPILOT – Unternehmenssanierung & Insolvenzbegleitung

ÖGK Rückstand

Offene Beiträge brauchen eine klare Reihenfolge.

Wir führen Fristen und Kommunikation. Wenn Sie nicht weiterführen wollen, prüfen wir die Übernahme Ihrer Firma.

Dienstnehmeranteile sind nicht einfach ein weiterer Gläubigerposten. Ihre Behandlung verlangt besondere Aufmerksamkeit und bei Bedarf sofortige anwaltliche Prüfung.

Zeitpunkte und Konsequenzen

Nicht jede Frist bedeutet dasselbe. Jede braucht eine Antwort.

Bei der ersten Mahnung

Beitragszeiträume, Meldungen und offene Beträge abgleichen. Unklarheiten sofort bereinigen.

Vor einer Zahlungszusage

Liquidität und weitere fällige Verbindlichkeiten prüfen. Nur einen tragfähigen Plan anbieten.

Bei Dienstnehmeranteilen

Keine pauschale Lösung annehmen: § 153c StGB und der konkrete Zahlungsfluss müssen anwaltlich geprüft werden.

Bei mehreren Rückständen

Zahlungsunfähigkeit, Antragspflichten und ein Gesamtkonzept statt isolierter Einzelzahlungen prüfen.

§ 67 Abs. 10 ASVG

Persönliche Haftung ist eine eigene Prüfung.

Unter den gesetzlichen Voraussetzungen können Vertreter für uneinbringliche Sozialversicherungsbeiträge haften, wenn sie Pflichten schuldhaft verletzt haben. Entscheidend sind Zahlungsflüsse, Gleichbehandlung und Dokumentation.

§ 153c StGB betrifft das Vorenthalten von Dienstnehmerbeiträgen. Nicht jede wirtschaftliche Krise erfüllt den Tatbestand – ignoriert werden darf das Thema dennoch nicht.

Rechtliche und strafrechtliche Beurteilung erfolgt durch eine in Österreich eingetragene Rechtsanwaltskanzlei.

Wenn Sie aussteigen möchten

Wir übernehmen nach Prüfung die operative Führung Ihrer Firma.

Ab wirksamer Übergabe führen wir laufende Post und Fristen. Bereits verwirklichte persönliche oder strafrechtliche Verantwortlichkeit bleibt davon getrennt.

ÖGK-Rückstand klären

Sichern Sie Beitragszeiträume, Schreiben und Fristen.

Senden Sie die jüngsten ÖGK-Schreiben und eine kurze Übersicht der offenen Beträge. Wir ordnen die nächsten Schritte und koordinieren erforderliche Fachberatung.

Ab dem Erstgespräch sind Sie mit der Situation nicht mehr allein. Sie behalten die Entscheidungen; wir schaffen Überblick und koordinieren die nächsten Schritte.

Vertrauliche Anfrage

Wenige Angaben genügen für den ersten Überblick.

Ihre Angaben werden vertraulich behandelt.

Passendes Wissen

Die Lage genauer einordnen

Häufige Fragen

ÖGK-Rückstand, Beiträge und Haftung

Grenzen der Übernahme

Bereits entstandene persönliche Haftung verschwindet durch eine Firmenübernahme nicht. Persönliche Bürgschaften, Garantien, bereits verwirklichte Organhaftung sowie Haftungen nach § 9 BAO und § 67 Abs. 10 ASVG gehen nicht auf einen Erwerber über. Ob und in welchem Umfang eine Übernahme möglich ist, wird vorab im Einzelfall geprüft und schriftlich festgehalten.

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