Firma insolvent – was tun?
Wenn Zahlungen ausfallen, braucht es einen klaren nächsten Schritt.
Konto gesperrt, Lieferanten unruhig, Mitarbeiter ohne Antwort? Wir übernehmen die Arbeit – und auf Wunsch nach Prüfung auch Ihre Firma.
Kommt Ihnen das bekannt vor?
- Das Geschäftskonto ist gesperrt oder dauerhaft am Limit
- Lieferanten mahnen und stellen weitere Lieferungen ein
- Gehälter, Abgaben oder Sozialversicherung werden fällig
- RSa- und RSb-Briefe bleiben aus Sorge ungeöffnet
Nicht weiter verdrängen
Warten löst keine Frist.
Offene Zahlungen, Zustellungen und Exekutionen laufen unabhängig davon weiter, wie belastend die Situation gerade ist. Verzögerung kann den Handlungsspielraum verkleinern und eine geordnete Dokumentation erschweren.
Überblick fehlt
Konten, Forderungen und Fälligkeiten bleiben ungeordnet.
Fristen laufen
Behördenpost und gerichtliche Zustellungen können Rechtsfolgen auslösen.
Einzelaktionen riskieren Fehler
Unkoordinierte Zahlungen oder Zusagen können später problematisch sein.
Der geordnete Weg
Erst sichern. Dann prüfen. Danach entscheiden.
Heute
Unterlagen und Fristen sichern
Kontostände, Mahnungen, Behördenpost, Lohn- und Abgabenfälligkeiten werden zusammengeführt.
Unverzüglich
Insolvenzlage prüfen lassen
Liquidität und Vermögenslage werden belastbar eingeordnet; anwaltliche Fragen gehen an die eingetragene Kanzlei.
Danach
Maßnahmen koordiniert umsetzen
Wir führen Korrespondenz und Fristen. Sie entscheiden auf Grundlage einer nachvollziehbaren Empfehlung.
Ein konkreter Ausweg
Wenn Sie aus der Firma ausscheiden möchten, prüfen wir die Übernahme.
Wir können Geschäftsführung und gegebenenfalls Gesellschaftsanteile übernehmen. Nach wirksamer Übergabe führen wir operativ weiter; Sie können diesen Abschnitt abschließen.
Jetzt handeln
Bringen wir Ordnung in die nächsten Stunden.
Schildern Sie kurz, was aktuell nicht mehr bezahlt werden kann und welche Schreiben vorliegen. Wir melden uns zeitnah und strukturieren mit Ihnen das weitere Vorgehen.
Ab dem Erstgespräch sind Sie mit der Situation nicht mehr allein. Sie behalten die Entscheidungen; wir schaffen Überblick und koordinieren die nächsten Schritte.
Vertrauliche Anfrage
Wenige Angaben genügen für den ersten Überblick.
Passendes Wissen
Die Lage genauer einordnen
Häufige Fragen
Firma insolvent: die ersten Fragen
Grenzen der Übernahme
Bereits entstandene persönliche Haftung verschwindet durch eine Firmenübernahme nicht. Persönliche Bürgschaften, Garantien, bereits verwirklichte Organhaftung sowie Haftungen nach § 9 BAO und § 67 Abs. 10 ASVG gehen nicht auf einen Erwerber über. Ob und in welchem Umfang eine Übernahme möglich ist, wird vorab im Einzelfall geprüft und schriftlich festgehalten.
