Kredit gekündigt Firma
Die Kündigung startet ein enges Zeitfenster.
Wir ordnen Fälligkeit, Liquidität und Sicherheiten, bereiten das Bankgespräch vor – oder übernehmen die Firma, wenn Sie nicht weiterführen wollen.
Die ersten 48 Stunden sind keine gesetzliche Frist. Sie sind der Moment, in dem Ordnung Geschwindigkeit schafft.
Das Zeitfenster
Erst sichern. Dann verhandeln.
Die ersten 48 Stunden
Fakten und Kontrolle zurückholen
- Kündigung, Zugang und verlangte Zahlung sichern
- Kontostand und Liquidität der nächsten Tage feststellen
- Bürgschaften, Pfänder, Zessionen und Garantien zusammentragen
- Keine ungeprüften Einzelzahlungen oder Zusagen abgeben
Die ersten zwei Wochen
Einen tragfähigen Weg festlegen
- Integrierte Liquiditäts- und Fortführungsplanung erstellen
- Gesprächsziel, belastbare Zusagen und Alternativen definieren
- Weitere Gläubiger und mögliche Insolvenzreife einbeziehen
- Sanierung, geordnete Übergabe oder Verfahren entscheiden
Das Bankgespräch
Nicht um Zeit bitten. Einen belastbaren Vorschlag vorlegen.
Zahlen
Liquidität, Forderungen, Verbindlichkeiten und Szenarien müssen aktuell und widerspruchsfrei sein.
Sicherheiten
Art, Rang, Umfang und Verwertungsbedingungen werden vor jeder neuen Zusage geprüft.
Entscheidung
Die Bank braucht einen realistischen Weg: Fortführung, Restrukturierung, Verfahren oder geordnete Übergabe.
Wenn die Kündigung Ihr Endpunkt ist
Wir übernehmen die Firma – Sie müssen nicht weiterverhandeln.
Nach positiver Prüfung und wirksamer Übergabe führen wir Geschäftsführung, Bankkommunikation und laufende Fristen.
Persönliche Bürgschaften, Garantien und bereits entstandene Haftung gehen nicht auf uns über. Sie werden vor der Übergabe separat offengelegt und geprüft.
Kreditkündigung einordnen
Senden Sie uns Kündigung und Kreditunterlagen.
Wir erfassen Fristen, Sicherheiten und Liquiditätswirkung und bereiten den nächsten Schritt strukturiert vor.
Ab dem Erstgespräch sind Sie mit der Situation nicht mehr allein. Sie behalten die Entscheidungen; wir schaffen Überblick und koordinieren die nächsten Schritte.
Vertrauliche Anfrage
Wenige Angaben genügen für den ersten Überblick.
Passendes Wissen
Die Lage genauer einordnen
Häufige Fragen
Firmenkredit, Kündigung und Sicherheiten
Grenzen der Übernahme
Bereits entstandene persönliche Haftung verschwindet durch eine Firmenübernahme nicht. Persönliche Bürgschaften, Garantien, bereits verwirklichte Organhaftung sowie Haftungen nach § 9 BAO und § 67 Abs. 10 ASVG gehen nicht auf einen Erwerber über. Ob und in welchem Umfang eine Übernahme möglich ist, wird vorab im Einzelfall geprüft und schriftlich festgehalten.
