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INSOLVENZPILOT – Unternehmenssanierung & Insolvenzbegleitung

GmbH abgeben

Wir übernehmen Ihre GmbH.

Wenn Schulden, Post und täglicher Druck nicht mehr Ihr Leben bestimmen sollen, prüfen wir die vollständige Übergabe.

Vorher / Nachher

Was sich durch eine wirksame Übergabe verändert

Ihr Alltag heute

  • RSa-Briefe, Mahnungen und Rückfragen bestimmen den Tag
  • Jede Frist und jede schwierige Entscheidung liegt bei Ihnen
  • Der Kopf bleibt auch nach Geschäftsschluss bei der GmbH
  • Gläubiger und Behörden melden sich direkt bei Ihnen

Ihr Alltag nach der Übergabe

  • Wir führen Geschäftsführung, Post und laufende Fristen
  • Die operative Verantwortung liegt nach wirksamer Übergabe bei uns
  • Sie können Abstand gewinnen und Ihren nächsten Schritt planen
  • Anfragen werden im übernommenen Unternehmen bearbeitet

Die Übergabe

Vier Schritte vom Erstgespräch zur neuen Führung

  1. 01

    Vertraulich prüfen

    Sie senden Eckdaten und Unterlagen. Wir prüfen, ob eine Übernahme grundsätzlich möglich ist.

  2. 02

    Risiken offenlegen

    Verbindlichkeiten, Verfahren, Verträge und persönliche Sicherheiten werden sauber getrennt.

  3. 03

    Übergabe vereinbaren

    Umfang, Stichtag, Geschäftsführung und gegebenenfalls Anteile werden schriftlich geregelt.

  4. 04

    Operativ übernehmen

    Nach wirksamer Übergabe führen wir. Sie scheiden in dem vereinbarten Umfang aus dem Betrieb aus.

GmbH abgeben

Klären wir, ob wir Ihre GmbH übernehmen.

Nennen Sie uns Rechtsform, aktuelle Verbindlichkeiten und die dringendsten offenen Themen. Die erste Einschätzung erfolgt vertraulich und ohne erfundene Versprechen.

Ab dem Erstgespräch sind Sie mit der Situation nicht mehr allein. Sie behalten die Entscheidungen; wir schaffen Überblick und koordinieren die nächsten Schritte.

Vertrauliche Anfrage

Wenige Angaben genügen für den ersten Überblick.

Ihre Angaben werden vertraulich behandelt.

Passendes Wissen

Die Lage genauer einordnen

Häufige Fragen

Fragen zur Übergabe Ihrer GmbH

Grenzen der Übernahme

Bereits entstandene persönliche Haftung verschwindet durch eine Firmenübernahme nicht. Persönliche Bürgschaften, Garantien, bereits verwirklichte Organhaftung sowie Haftungen nach § 9 BAO und § 67 Abs. 10 ASVG gehen nicht auf einen Erwerber über. Ob und in welchem Umfang eine Übernahme möglich ist, wird vorab im Einzelfall geprüft und schriftlich festgehalten.

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