GmbH abgeben
Wir übernehmen Ihre GmbH.
Wenn Schulden, Post und täglicher Druck nicht mehr Ihr Leben bestimmen sollen, prüfen wir die vollständige Übergabe.
Vorher / Nachher
Was sich durch eine wirksame Übergabe verändert
Ihr Alltag heute
- RSa-Briefe, Mahnungen und Rückfragen bestimmen den Tag
- Jede Frist und jede schwierige Entscheidung liegt bei Ihnen
- Der Kopf bleibt auch nach Geschäftsschluss bei der GmbH
- Gläubiger und Behörden melden sich direkt bei Ihnen
Ihr Alltag nach der Übergabe
- Wir führen Geschäftsführung, Post und laufende Fristen
- Die operative Verantwortung liegt nach wirksamer Übergabe bei uns
- Sie können Abstand gewinnen und Ihren nächsten Schritt planen
- Anfragen werden im übernommenen Unternehmen bearbeitet
Die Übergabe
Vier Schritte vom Erstgespräch zur neuen Führung
- 01
Vertraulich prüfen
Sie senden Eckdaten und Unterlagen. Wir prüfen, ob eine Übernahme grundsätzlich möglich ist.
- 02
Risiken offenlegen
Verbindlichkeiten, Verfahren, Verträge und persönliche Sicherheiten werden sauber getrennt.
- 03
Übergabe vereinbaren
Umfang, Stichtag, Geschäftsführung und gegebenenfalls Anteile werden schriftlich geregelt.
- 04
Operativ übernehmen
Nach wirksamer Übergabe führen wir. Sie scheiden in dem vereinbarten Umfang aus dem Betrieb aus.
GmbH abgeben
Klären wir, ob wir Ihre GmbH übernehmen.
Nennen Sie uns Rechtsform, aktuelle Verbindlichkeiten und die dringendsten offenen Themen. Die erste Einschätzung erfolgt vertraulich und ohne erfundene Versprechen.
Ab dem Erstgespräch sind Sie mit der Situation nicht mehr allein. Sie behalten die Entscheidungen; wir schaffen Überblick und koordinieren die nächsten Schritte.
Vertrauliche Anfrage
Wenige Angaben genügen für den ersten Überblick.
Passendes Wissen
Die Lage genauer einordnen
Häufige Fragen
Fragen zur Übergabe Ihrer GmbH
Grenzen der Übernahme
Bereits entstandene persönliche Haftung verschwindet durch eine Firmenübernahme nicht. Persönliche Bürgschaften, Garantien, bereits verwirklichte Organhaftung sowie Haftungen nach § 9 BAO und § 67 Abs. 10 ASVG gehen nicht auf einen Erwerber über. Ob und in welchem Umfang eine Übernahme möglich ist, wird vorab im Einzelfall geprüft und schriftlich festgehalten.
