GmbH mit Schulden abgeben
Die Fragen vor der Übergabe verdienen klare Antworten.
Kein Kleingedrucktes am Anfang: Was möglich ist, was es kostet, wann Sie ausscheiden – und was persönlich bei Ihnen bleibt.
Zuerst das Wesentliche
Vier Fragen, bevor Sie Unterlagen senden.
Geht das überhaupt?
Ja, auch eine GmbH mit Verbindlichkeiten kann übernommen werden. Aber nicht blind: Wir prüfen zuerst Insolvenzreife, offene Verfahren, Buchhaltung, Verträge und den realistischen weiteren Weg. Erst dann gibt es ein Ja oder Nein.
Was kostet mich das?
Keine Lockzahl ohne Aktenkenntnis. Die Kosten hängen vom tatsächlichen Prüf- und Übergabeaufwand ab. Sie erhalten Bedingungen und Kosten vorab schriftlich – und entscheiden erst danach.
Wie lange dauert es?
So schnell wie die Unterlagen und notwendigen gesellschaftsrechtlichen Schritte es erlauben. Wir nennen nach der Erstprüfung einen belastbaren Ablauf, kein werbliches Sofortversprechen.
Bin ich danach wirklich aus der Geschäftsführung?
Nach wirksamer Abberufung, Neubestellung und Anmeldung führen Sie die GmbH nicht mehr. Bis zu diesem Zeitpunkt bleiben Ihre Pflichten bestehen; frühere Pflichtverletzungen werden dadurch nicht rückwirkend beseitigt.
Und meine Bürgschaften?
Sie bleiben grundsätzlich Ihre persönliche Verpflichtung. Wir prüfen sie offen, versprechen aber nicht, dass ein Erwerber sie übernimmt oder die Bank Sie entlässt.
Erst nach den Antworten
So wird aus einer Anfrage eine wirksame Übergabe.
- 01
Prüffrage
Was genau soll übergeben werden – Geschäftsführung, Anteile oder beides?
- 02
Aktenlage
Welche Schulden, Verfahren, Sicherheiten und Fristen bestehen tatsächlich?
- 03
Entscheidung
Ist die Übernahme verantwortbar und welcher weitere Weg ist zulässig?
- 04
Vollzug
Vereinbarung, Beschlüsse, Unterlagen und Firmenbuchschritte werden geordnet umgesetzt.
Ihre offene Frage
Fragen Sie zuerst. Entscheiden Sie danach.
Nennen Sie uns die Frage, die Sie von einer Übergabe abhält. Wir klären Machbarkeit, nächsten Prüfpunkt und die Grenze des Angebots ohne Vorfestlegung.
Ab dem Erstgespräch sind Sie mit der Situation nicht mehr allein. Sie behalten die Entscheidungen; wir schaffen Überblick und koordinieren die nächsten Schritte.
Vertrauliche Anfrage
Wenige Angaben genügen für den ersten Überblick.
Passendes Wissen
Die Lage genauer einordnen
Häufige Fragen
GmbH-Übergabe ohne falsche Versprechen
Grenzen der Übernahme
Bereits entstandene persönliche Haftung verschwindet durch eine Firmenübernahme nicht. Persönliche Bürgschaften, Garantien, bereits verwirklichte Organhaftung sowie Haftungen nach § 9 BAO und § 67 Abs. 10 ASVG gehen nicht auf einen Erwerber über. Ob und in welchem Umfang eine Übernahme möglich ist, wird vorab im Einzelfall geprüft und schriftlich festgehalten.
