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INSOLVENZPILOT – Unternehmenssanierung & Insolvenzbegleitung

Gehalt nicht zahlen Firma

Wenn das Geld für Gehälter fehlt.

Ihre Mitarbeiter brauchen Klarheit. Sie brauchen einen Weg, der Ansprüche schützt und die nächsten Entscheidungen tragbar macht.

Dass Sie nicht zahlen können, ist schwer. Entscheidend ist jetzt, dass niemand mit falschen Zusagen oder ungeordneten Schritten allein bleibt.

Verantwortung in vier Schritten

Ordnung schützt Mitarbeiter und Geschäftsführung.

  1. 01

    Ansprüche erfassen

    Offene Gehälter, Sonderzahlungen, Urlaubsansprüche und Beendigungsansprüche vollständig und personenbezogen feststellen.

  2. 02

    Liquidität ehrlich bewerten

    Klären, ob nur ein kurzfristiger Engpass oder bereits Zahlungsunfähigkeit vorliegt. Hoffnungen ersetzen keine belastbare Planung.

  3. 03

    Beiträge getrennt behandeln

    Dienstnehmeranteile und offene ÖGK-Beiträge gesondert prüfen. Hier bestehen besondere Haftungs- und Strafbarkeitsrisiken.

  4. 04

    Mitarbeiter geordnet informieren

    Nur gesicherte Tatsachen mitteilen, keine haltlosen Zahlungsversprechen geben und arbeitsrechtliche Beratung einbinden.

Insolvenz-Entgelt-Fonds

Gesicherte Ansprüche können aufgefangen werden.

Der Insolvenz-Entgelt-Fonds kann Arbeitnehmeransprüche sichern, wenn ein gesetzlicher Insolvenztatbestand vorliegt und ein korrekter Antrag gestellt wird.

Das ersetzt weder die Prüfung der Insolvenzreife noch die korrekte Behandlung laufender Beschäftigungsverhältnisse. Fristen, Anspruchsarten und Unterlagen müssen sorgfältig koordiniert werden.

Wenn Sie nicht mehr führen können

Wir übernehmen die Firma und die operative Verantwortung.

Nach Prüfung und wirksamer Übergabe führen wir Mitarbeiterkommunikation, Post und laufende Fristen des Unternehmens. Sie müssen diese Last nicht weiter täglich allein tragen.

Offene Entgeltansprüche bleiben bei der Gesellschaft. Bereits entstandene persönliche Haftung, Bürgschaften oder strafrechtliche Verantwortung gehen nicht auf den Erwerber über.

Gehälter und Fristen ordnen

Beginnen wir mit der nächsten fälligen Abrechnung.

Eine Lohnliste, die offenen Zeiträume, ÖGK-Rückstände und die aktuelle Liquidität genügen für eine erste strukturierte Einordnung.

Ab dem Erstgespräch sind Sie mit der Situation nicht mehr allein. Sie behalten die Entscheidungen; wir schaffen Überblick und koordinieren die nächsten Schritte.

Vertrauliche Anfrage

Wenige Angaben genügen für den ersten Überblick.

Ihre Angaben werden vertraulich behandelt.

Passendes Wissen

Die Lage genauer einordnen

Häufige Fragen

Offene Gehälter, IEF und Geschäftsführerpflichten

Grenzen der Übernahme

Bereits entstandene persönliche Haftung verschwindet durch eine Firmenübernahme nicht. Persönliche Bürgschaften, Garantien, bereits verwirklichte Organhaftung sowie Haftungen nach § 9 BAO und § 67 Abs. 10 ASVG gehen nicht auf einen Erwerber über. Ob und in welchem Umfang eine Übernahme möglich ist, wird vorab im Einzelfall geprüft und schriftlich festgehalten.

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