Gehalt nicht zahlen Firma
Wenn das Geld für Gehälter fehlt.
Ihre Mitarbeiter brauchen Klarheit. Sie brauchen einen Weg, der Ansprüche schützt und die nächsten Entscheidungen tragbar macht.
Dass Sie nicht zahlen können, ist schwer. Entscheidend ist jetzt, dass niemand mit falschen Zusagen oder ungeordneten Schritten allein bleibt.
Verantwortung in vier Schritten
Ordnung schützt Mitarbeiter und Geschäftsführung.
- 01
Ansprüche erfassen
Offene Gehälter, Sonderzahlungen, Urlaubsansprüche und Beendigungsansprüche vollständig und personenbezogen feststellen.
- 02
Liquidität ehrlich bewerten
Klären, ob nur ein kurzfristiger Engpass oder bereits Zahlungsunfähigkeit vorliegt. Hoffnungen ersetzen keine belastbare Planung.
- 03
Beiträge getrennt behandeln
Dienstnehmeranteile und offene ÖGK-Beiträge gesondert prüfen. Hier bestehen besondere Haftungs- und Strafbarkeitsrisiken.
- 04
Mitarbeiter geordnet informieren
Nur gesicherte Tatsachen mitteilen, keine haltlosen Zahlungsversprechen geben und arbeitsrechtliche Beratung einbinden.
Insolvenz-Entgelt-Fonds
Gesicherte Ansprüche können aufgefangen werden.
Der Insolvenz-Entgelt-Fonds kann Arbeitnehmeransprüche sichern, wenn ein gesetzlicher Insolvenztatbestand vorliegt und ein korrekter Antrag gestellt wird.
Das ersetzt weder die Prüfung der Insolvenzreife noch die korrekte Behandlung laufender Beschäftigungsverhältnisse. Fristen, Anspruchsarten und Unterlagen müssen sorgfältig koordiniert werden.
Wenn Sie nicht mehr führen können
Wir übernehmen die Firma und die operative Verantwortung.
Nach Prüfung und wirksamer Übergabe führen wir Mitarbeiterkommunikation, Post und laufende Fristen des Unternehmens. Sie müssen diese Last nicht weiter täglich allein tragen.
Offene Entgeltansprüche bleiben bei der Gesellschaft. Bereits entstandene persönliche Haftung, Bürgschaften oder strafrechtliche Verantwortung gehen nicht auf den Erwerber über.
Gehälter und Fristen ordnen
Beginnen wir mit der nächsten fälligen Abrechnung.
Eine Lohnliste, die offenen Zeiträume, ÖGK-Rückstände und die aktuelle Liquidität genügen für eine erste strukturierte Einordnung.
Ab dem Erstgespräch sind Sie mit der Situation nicht mehr allein. Sie behalten die Entscheidungen; wir schaffen Überblick und koordinieren die nächsten Schritte.
Vertrauliche Anfrage
Wenige Angaben genügen für den ersten Überblick.
Passendes Wissen
Die Lage genauer einordnen
Häufige Fragen
Offene Gehälter, IEF und Geschäftsführerpflichten
Grenzen der Übernahme
Bereits entstandene persönliche Haftung verschwindet durch eine Firmenübernahme nicht. Persönliche Bürgschaften, Garantien, bereits verwirklichte Organhaftung sowie Haftungen nach § 9 BAO und § 67 Abs. 10 ASVG gehen nicht auf einen Erwerber über. Ob und in welchem Umfang eine Übernahme möglich ist, wird vorab im Einzelfall geprüft und schriftlich festgehalten.
