Krisenberatung Unternehmen Wien
Vom ersten Anruf zum geführten nächsten Schritt.
Vertraulich in Wien. Klar in der Einschätzung. Verbindlich erst, wenn Sie den Auftrag erteilen.
Wien, Kumpfgasse 9/12
Persönliche Besprechungen nach Terminvereinbarung. Betreuung für Unternehmen in Wien und ganz Österreich.
Zusammenarbeit
Sie wissen jederzeit, was als Nächstes passiert.
- 01
Ihre Anfrage
Sie schildern knapp, was gerade drängt. Name, Kontaktmöglichkeit und wenige Eckdaten genügen.
- 02
Das Erstgespräch
Wir hören zu, ordnen Fristen und klären, ob Sanierung, Verfahren, Verhandlung oder Übergabe geprüft werden soll.
- 03
Der klare Auftrag
Leistungsumfang, Zuständigkeiten und Kosten werden vor Beginn transparent und schriftlich festgelegt.
- 04
Die Umsetzung
Wir strukturieren Unterlagen und koordinieren die vereinbarten Schritte mit den erforderlichen Stellen.
Unterlagen
Saldenlisten, Kontoauszüge, Rückstände und dringende Post helfen. Vollständigkeit ist keine Voraussetzung für den ersten Kontakt.
Vertraulichkeit
Wir behandeln Ihre Angaben vertraulich. Externe Kommunikation erfolgt nur im vereinbarten Rahmen.
Kosten
Nach der Ersteinschätzung definieren wir Leistung und Vergütung transparent. Sie entscheiden vor jeder Beauftragung.
Wenn Beratung nicht Ihr Ziel ist
Sie wollen die Firma nicht mehr selbst führen?
Dann prüfen wir statt eines langen Beratungswegs die Übernahme Ihrer Firma und der künftigen Geschäftsführung.
Die Prüfung erfolgt getrennt von bereits entstandener persönlicher Haftung und ohne pauschale Zusage vor Sichtung der Unterlagen.
Erster Kontakt
Schildern Sie uns, was heute am meisten drängt.
Wenige Angaben genügen. Im ersten Gespräch klären wir die Dringlichkeit, Ihre Ziele und ob wir den nächsten Schritt gemeinsam umsetzen.
Ab dem Erstgespräch sind Sie mit der Situation nicht mehr allein. Sie behalten die Entscheidungen; wir schaffen Überblick und koordinieren die nächsten Schritte.
Vertrauliche Anfrage
Wenige Angaben genügen für den ersten Überblick.
Passendes Wissen
Die Lage genauer einordnen
Häufige Fragen
Krisenberatung in Wien: Ablauf und Rahmen
Grenzen der Übernahme
Bereits entstandene persönliche Haftung verschwindet durch eine Firmenübernahme nicht. Persönliche Bürgschaften, Garantien, bereits verwirklichte Organhaftung sowie Haftungen nach § 9 BAO und § 67 Abs. 10 ASVG gehen nicht auf einen Erwerber über. Ob und in welchem Umfang eine Übernahme möglich ist, wird vorab im Einzelfall geprüft und schriftlich festgehalten.
