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INSOLVENZPILOT – Unternehmenssanierung & Insolvenzbegleitung

Firma schließen Österreich

Schließen, sanieren oder übergeben?

Nicht jeder Weg steht in jeder Lage offen. Wir klären zuerst, was rechtlich möglich ist – und übernehmen die Firma, wenn Sie nicht weiterführen wollen.

Erste Weiche

Kann die Firma alle fälligen Verpflichtungen erfüllen?

Die Antwort entscheidet, ob eine freiwillige Liquidation überhaupt offensteht oder Insolvenzrecht Vorrang hat.

Entscheidungsbaum

Vier Wege – mit unterschiedlichen Voraussetzungen

Übergabe an uns

Voraussetzung
Übernahme ist nach Prüfung rechtlich und wirtschaftlich umsetzbar.
Dauer
Individuell nach Unterlagen und Übergabeschritten.
Wer handelt?
Nach Wirksamkeit führen wir Geschäftsführung und Betrieb.
Verbindlichkeiten
Bleiben bei der Gesellschaft; persönliche Althaftung bleibt getrennt.

Freiwillige Liquidation

Voraussetzung
Die Gesellschaft kann ihre fälligen Verpflichtungen vollständig erfüllen.
Dauer
Regelmäßig mehrstufig und nicht kurzfristig abgeschlossen.
Wer handelt?
Der bestellte Liquidator wickelt Vermögen und Verpflichtungen ab.
Verbindlichkeiten
Müssen vor Verteilung des Restvermögens erfüllt oder gesichert sein.

Konkurs

Voraussetzung
Insolvenzreife liegt vor und ein Sanierungsweg trägt nicht.
Dauer
Abhängig von Vermögen, Verfahren und Verwertung.
Wer handelt?
Gericht und Insolvenzverwalter führen das Verfahren.
Verbindlichkeiten
Werden nach Insolvenzrecht angemeldet und aus der Masse behandelt.

Sanierung

Voraussetzung
Fortführung und Finanzierung sind realistisch darstellbar.
Dauer
Abhängig vom gewählten Verfahren und den Gläubigern.
Wer handelt?
Geschäftsführung und Verwalter handeln je nach Verfahrensart.
Verbindlichkeiten
Werden über Sanierungsplan oder abgestimmte Lösung neu geordnet.

Sie möchten nicht mehr weiterführen

Dann prüfen wir die vollständige Übergabe.

Wir übernehmen geeignete Unternehmen samt operativer Führung. Ab der wirksamen Übergabe führen wir Post, Fristen und Entscheidungen des laufenden Betriebs.

Bereits entstandene persönliche Haftung, Bürgschaften oder Garantien verschwinden dadurch nicht. Diese werden vorab offengelegt und gesondert eingeordnet.

Den richtigen Weg wählen

Schließen Sie nicht, bevor die Lage geklärt ist.

Mit einer aktuellen Saldenliste, Liquiditätsübersicht und den wichtigsten Verträgen lässt sich rasch einordnen, welche Wege tatsächlich offenstehen.

Ab dem Erstgespräch sind Sie mit der Situation nicht mehr allein. Sie behalten die Entscheidungen; wir schaffen Überblick und koordinieren die nächsten Schritte.

Vertrauliche Anfrage

Wenige Angaben genügen für den ersten Überblick.

Ihre Angaben werden vertraulich behandelt.

Passendes Wissen

Die Lage genauer einordnen

Häufige Fragen

Firma schließen, sanieren oder übergeben

Grenzen der Übernahme

Bereits entstandene persönliche Haftung verschwindet durch eine Firmenübernahme nicht. Persönliche Bürgschaften, Garantien, bereits verwirklichte Organhaftung sowie Haftungen nach § 9 BAO und § 67 Abs. 10 ASVG gehen nicht auf einen Erwerber über. Ob und in welchem Umfang eine Übernahme möglich ist, wird vorab im Einzelfall geprüft und schriftlich festgehalten.

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