Firma schließen Österreich
Schließen, sanieren oder übergeben?
Nicht jeder Weg steht in jeder Lage offen. Wir klären zuerst, was rechtlich möglich ist – und übernehmen die Firma, wenn Sie nicht weiterführen wollen.
Erste Weiche
Kann die Firma alle fälligen Verpflichtungen erfüllen?
Die Antwort entscheidet, ob eine freiwillige Liquidation überhaupt offensteht oder Insolvenzrecht Vorrang hat.
Entscheidungsbaum
Vier Wege – mit unterschiedlichen Voraussetzungen
Übergabe an uns
- Voraussetzung
- Übernahme ist nach Prüfung rechtlich und wirtschaftlich umsetzbar.
- Dauer
- Individuell nach Unterlagen und Übergabeschritten.
- Wer handelt?
- Nach Wirksamkeit führen wir Geschäftsführung und Betrieb.
- Verbindlichkeiten
- Bleiben bei der Gesellschaft; persönliche Althaftung bleibt getrennt.
Freiwillige Liquidation
- Voraussetzung
- Die Gesellschaft kann ihre fälligen Verpflichtungen vollständig erfüllen.
- Dauer
- Regelmäßig mehrstufig und nicht kurzfristig abgeschlossen.
- Wer handelt?
- Der bestellte Liquidator wickelt Vermögen und Verpflichtungen ab.
- Verbindlichkeiten
- Müssen vor Verteilung des Restvermögens erfüllt oder gesichert sein.
Konkurs
- Voraussetzung
- Insolvenzreife liegt vor und ein Sanierungsweg trägt nicht.
- Dauer
- Abhängig von Vermögen, Verfahren und Verwertung.
- Wer handelt?
- Gericht und Insolvenzverwalter führen das Verfahren.
- Verbindlichkeiten
- Werden nach Insolvenzrecht angemeldet und aus der Masse behandelt.
Sanierung
- Voraussetzung
- Fortführung und Finanzierung sind realistisch darstellbar.
- Dauer
- Abhängig vom gewählten Verfahren und den Gläubigern.
- Wer handelt?
- Geschäftsführung und Verwalter handeln je nach Verfahrensart.
- Verbindlichkeiten
- Werden über Sanierungsplan oder abgestimmte Lösung neu geordnet.
Sie möchten nicht mehr weiterführen
Dann prüfen wir die vollständige Übergabe.
Wir übernehmen geeignete Unternehmen samt operativer Führung. Ab der wirksamen Übergabe führen wir Post, Fristen und Entscheidungen des laufenden Betriebs.
Bereits entstandene persönliche Haftung, Bürgschaften oder Garantien verschwinden dadurch nicht. Diese werden vorab offengelegt und gesondert eingeordnet.
Den richtigen Weg wählen
Schließen Sie nicht, bevor die Lage geklärt ist.
Mit einer aktuellen Saldenliste, Liquiditätsübersicht und den wichtigsten Verträgen lässt sich rasch einordnen, welche Wege tatsächlich offenstehen.
Ab dem Erstgespräch sind Sie mit der Situation nicht mehr allein. Sie behalten die Entscheidungen; wir schaffen Überblick und koordinieren die nächsten Schritte.
Vertrauliche Anfrage
Wenige Angaben genügen für den ersten Überblick.
Passendes Wissen
Die Lage genauer einordnen
Häufige Fragen
Firma schließen, sanieren oder übergeben
Grenzen der Übernahme
Bereits entstandene persönliche Haftung verschwindet durch eine Firmenübernahme nicht. Persönliche Bürgschaften, Garantien, bereits verwirklichte Organhaftung sowie Haftungen nach § 9 BAO und § 67 Abs. 10 ASVG gehen nicht auf einen Erwerber über. Ob und in welchem Umfang eine Übernahme möglich ist, wird vorab im Einzelfall geprüft und schriftlich festgehalten.
