Zahlungsunfähig – Soforthilfe
Heute zählt nicht Tempo um jeden Preis, sondern die richtige Reihenfolge.
Wir ordnen Zahlungen, Fristen und Schreiben. Wenn Sie ausscheiden wollen, prüfen wir unmittelbar auch die Übernahme des Unternehmens.
Der Sofortplan
Was jetzt, binnen 24 Stunden und danach zählt
Jetzt
Nichts mehr blind entscheiden
- Neue Zahlungszusagen pausieren, bis die Lage geordnet ist
- Kontostände, Fälligkeiten und Zustellungen sichern
- Keine Schreiben zurücklegen oder Fristen schätzen
In 24 Stunden
Liquidität sichtbar machen
- Fällige Schulden und realisierbare Forderungen gegenüberstellen
- Finanzamt, ÖGK, Löhne und betriebsnotwendige Zahlungen erfassen
- Prüfung von Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung koordinieren
In 14 Tagen
Den richtigen Weg umsetzen
- Sanierung, Vergleich oder Verfahren belastbar bewerten
- Kommunikation mit Gläubigern und Behörden abstimmen
- Entscheidungen, Zuständigkeiten und Fristen dokumentieren
Bitte nicht improvisieren
Drei Reaktionen können die Lage verschärfen.
Einzelne Gläubiger bevorzugt bedienen
Zahlungen kurz vor einem Verfahren können geprüft und unter Voraussetzungen angefochten werden. Welche Zahlung zulässig oder notwendig ist, gehört in eine Gesamtbetrachtung.
Neue Zusagen ohne Liquiditätsbasis machen
Raten, Liefertermine oder Nachschüsse sollten nur zugesagt werden, wenn sie realistisch finanzierbar und rechtlich eingeordnet sind.
Behördenpost auf später verschieben
Zustellwirkungen und Fristen warten nicht. Wir übernehmen die Ordnung und Koordination der Korrespondenz, damit nichts übersehen wird.
Wenn Sie nicht weitermachen möchten
Wir übernehmen die Geschäftsführung – und in geeigneten Fällen Ihre Firma.
Nach Prüfung und wirksamer Übergabe geht die künftige operative Führung auf uns über. Ab dann führen wir den laufenden Schriftverkehr und die Fristen.
Soforthilfe anfragen
Sie führen das Unternehmen. Wir führen jetzt die Fristen.
Teilen Sie uns mit, welche Zahlungen ausstehen und welche Termine bereits laufen. Wir bündeln die Lage und koordinieren den nächsten belastbaren Schritt.
Ab dem Erstgespräch sind Sie mit der Situation nicht mehr allein. Sie behalten die Entscheidungen; wir schaffen Überblick und koordinieren die nächsten Schritte.
Vertrauliche Anfrage
Wenige Angaben genügen für den ersten Überblick.
Passendes Wissen
Die Lage genauer einordnen
Häufige Fragen
Zahlungsunfähigkeit ohne Aktionismus klären
Grenzen der Übernahme
Bereits entstandene persönliche Haftung verschwindet durch eine Firmenübernahme nicht. Persönliche Bürgschaften, Garantien, bereits verwirklichte Organhaftung sowie Haftungen nach § 9 BAO und § 67 Abs. 10 ASVG gehen nicht auf einen Erwerber über. Ob und in welchem Umfang eine Übernahme möglich ist, wird vorab im Einzelfall geprüft und schriftlich festgehalten.
