Insolvenz anmelden
Ein Insolvenzantrag ist ein geordneter Vorgang.
Wir strukturieren Unterlagen, Fristen und Beteiligte, damit aus Überforderung ein kontrollierter nächster Schritt wird.
§ 69 IO verlangt den Antrag ohne schuldhaftes Zögern, spätestens binnen 60 Tagen. Diese Höchstfrist ist kein pauschaler Aufschub.
Schritt für Schritt
Vom ersten Verdacht bis zur geordneten Übergabe
- 01
Insolvenzgrund prüfen
Zahlungsunfähigkeit und bei juristischen Personen auch Überschuldung werden anhand aktueller Unterlagen eingeordnet.
- 02
Antrag vorbereiten
Vermögen, Schulden, Gläubiger, Beschäftigte, Konten, Verträge und offene Verfahren werden vollständig zusammengestellt.
- 03
Beim Gericht einbringen
Der Antrag wird beim zuständigen Insolvenzgericht eingebracht. Rechtsberatung und Vertretung übernimmt die beauftragte Kanzlei.
- 04
Eröffnungsphase begleiten
Gerichtliche Rückfragen, Kostendeckung und die weitere Verfahrensart werden koordiniert.
- 05
Mit Masseverwalter arbeiten
Nach Eröffnung werden Unterlagen übergeben, Auskünfte erteilt und die weitere Abwicklung geordnet begleitet.
Nach der Eröffnung
Der Masseverwalter ordnet die Insolvenzmasse.
Er sichert und verwaltet Vermögen, prüft Forderungen und mögliche Ansprüche und berichtet dem Gericht.
Die bisherige Geschäftsführung muss umfassend mitwirken und Auskunft geben. INSOLVENZPILOT hält Unterlagen, Termine und Kommunikation zusammen; anwaltliche Tätigkeiten erfolgen durch eine in Österreich eingetragene Kanzlei.
Vor der Einbringung
Wollen Sie aus der Firma raus? Wir prüfen sofort, ob eine Übernahme noch möglich ist.
Eine Firmenübernahme ersetzt keine laufende Antragspflicht. Ist sie rechtlich und wirtschaftlich möglich, übernehmen wir nach wirksamer Übergabe die künftige operative Führung.
Antrag vorbereiten
Ordnen wir Unterlagen und Frist gemeinsam.
Teilen Sie uns mit, welche Zahlungen ausfallen, welche Gläubiger drängen und welche Unterlagen verfügbar sind. Wir koordinieren den geordneten nächsten Schritt.
Ab dem Erstgespräch sind Sie mit der Situation nicht mehr allein. Sie behalten die Entscheidungen; wir schaffen Überblick und koordinieren die nächsten Schritte.
Vertrauliche Anfrage
Wenige Angaben genügen für den ersten Überblick.
Passendes Wissen
Die Lage genauer einordnen
Häufige Fragen
Insolvenzantrag, Frist und Masseverwalter
Grenzen der Übernahme
Bereits entstandene persönliche Haftung verschwindet durch eine Firmenübernahme nicht. Persönliche Bürgschaften, Garantien, bereits verwirklichte Organhaftung sowie Haftungen nach § 9 BAO und § 67 Abs. 10 ASVG gehen nicht auf einen Erwerber über. Ob und in welchem Umfang eine Übernahme möglich ist, wird vorab im Einzelfall geprüft und schriftlich festgehalten.
